Ankündigungen des Krisenstabs

Ankündigungen des Krisenstabs

 

23. März 2022

Die Zahl der Neuinfektionen mit Covid-19 ist nach wie vor sehr hoch und steigt derzeit stetig an. Dennoch haben sich die gesetzlichen Grundlagen für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz sowie im privaten und öffentlichen Bereich seit dem vergangenen Wochenende geändert. Eine ganze Reihe von Beschränkungen wurde angepasst oder aufgehoben. Die Bundesregierung setzt nun verstärkt auf eigenverantwortliches und verantwortungsbewusstes Handeln. Seit Samstag, 19. März 2022, ist in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung in Kraft, die eine Übergangsphase des neuen Infektionsschutzgesetzes bis zum 2. April 2022 nutzt. Am 20. März 2022 ist die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft getreten, die bis zum 25. Mai 2022 befristet ist.

Die neuen Verordnungen bringen folgende Änderungen für die Corona-Regeln in unserem Institut mit sich:

1.              Arbeitgeber müssen nicht mehr den Impf- oder Genesenenstatus von Mitarbeiter:innen registrieren, (3G-Regelung am Arbeitsplatz). Das bedeutet, dass wir den 3G-Status nicht mehr überprüfen und der Zugang zu unserem Gebäude allen Mitarbeiter:innen ohne 3G-Nachweis gewährt wird.

Sollten Ihre Hauszugangskarte an der Tür nicht funktionieren, dann wenden Sie sich bitte an das Büro von Andreas Holzmüller in Tübingen, um die Sperre auf Ihrer Karte aufheben zu lassen. In Stuttgart bitten wir Sie, sich bei Problemen mit dem Gebäudezugang an Herrn Albrecht vom Schlüsseldienst zu wenden.

 

2.              Die Arbeit von zu Hause aus ist nicht mehr verpflichtend. Zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus ist es jedoch nach wie vor gegeben, betriebsbedingte Personenkontakte sowie die gleichzeitige Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen zu reduzieren, wofür das Arbeiten im Home-Office weiterhin einen wichtigen Beitrag leisten kann. Um das mobile Arbeiten auch nach dem Ende der Übergangsphase am 2. April zu ermöglichen, haben die Institutsleitung und der Betriebsrat kürzlich eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten abgeschlossen. Anträge auf mobiles Arbeiten können im Rahmen dieser Institutsvereinbarung gestellt werden (nur für MPI-IS). Bitte sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten.

 

3.              Bis zum 2. April ist bei Veranstaltungen mit mehr als 5 externen Teilnehmenden oder bei informellen Zusammenkünften die Vorlage eines Hygienekonzeptes weiterhin erforderlich und es gilt die 3G-Regelung. Für arbeitsbezogene interne Veranstaltungen ist die Vorlage eines Hygienekonzepts nicht erforderlich. Alle Kapazitätsbeschränkungen sind aufgehoben. Bei der Ausrichtung von Veranstaltungen bitten wir weiterhin darum, die Notwendigkeit von Vor-Ort-Treffen angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie sorgfältig zu prüfen.

Die folgenden Regeln bleiben bestehen:

- Mitarbeiter:innen und Gäste müssen weiterhin Masken tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zur nächsten Person in einem Raum nicht eingehalten werden kann. Die Räume sind regelmäßig zu lüften. Auch in Gemeinschaftsbereichen wie Fluren, Aufenthaltsräumen, Gemeinschaftsküchen, Toiletten und auf dem Weg zur Kantine gilt weithin die Maskenpflicht.

- Wir empfehlen das Tragen von FFP2-Masken anstelle von medizinischen Masken, wo immer dies möglich ist, aber Sie können sich auch für das Tragen einer medizinischenMaske entscheiden. FFP2-Masken sollten nicht länger als 75 Minuten am Stück getragen werden. Danach empfiehlt es sich, eine Pause von ca. 30 Minuten einzulegen oder auf eine medizinische Maske zu wechseln.

- Wir werden unseren Mitarbeiter:innen weiterhin zwei Selbsttests pro Woche sowie medizinische Masken zur Verfügung stellen.

- Bei der Teilnahme an externen Veranstaltungen (z. B. Konferenzen, Vorträgen usw.) und bei Dienstreisen wird allen Mitarbeiter:innen empfohlen, ihren Immunitätsstatus so hoch wie möglich zu halten (z. B. dreifach geimpft oder doppelt geimpft + geboostert).

- Wenn Sie Symptome haben, die denen von Covid-19 entsprechen, dürfen Sie nicht auf den Campus kommen.

- Sie müssen Ihre/-n Vorgesetzte*n und Linda Behringer (IS) oder Michael Eppard (FKF) informieren, wenn Sie einen Corona-Schnelltest oder einen PCR-Test mit positivem Ergebnis haben.

 

13. Januar 2022

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Betriebsarzt Dr. Zehender und sein Team am Mittwoch, den 26. Januar 2022, und am Mittwoch, den 9. Februar 2022, eine weitere Corona-Impfung anbieten werden. Wir möchten Sie hiermit über den Ablauf der beiden Kampagnen informieren.

Die Impfung wird direkt in der Praxis des Betriebsärztlichen Dienstes (BAD), Raum 3E12, angeboten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der dortigen Rezeption nur per Telefon, nicht per E-Mail. Sie können das Team unter +49 711 689 1417 erreichen. Oder wählen Sie 1417, wenn Sie in Ihrem Büro sind. Buchungen können ab heute Donnerstag, den 13. Januar vorgenommen werden.

Bitte bringen Sie Ihr gelbes Impfbuch und Ihren digitalen Impfausweis mit.

Zur Identifizierung benötigen wir außerdem Ihren Mitarbeiterausweis oder Ihren Personalausweis/Reisepass.

Außerdem möchten wir Sie bitten, die beigefügten Formulare ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Bitte legen Sie diese Dokumente beim Check-in vor.

 

MPI-IS:

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir uns in Baden-Württemberg immer noch in der "Alarmstufe II" befinden. Das bedeutet, dass für alle Veranstaltungen mit mehr als 5 externen Teilnehmern und für informelle Treffen von Institutsmitarbeitern die „2G+“-Regelung gilt. Jede(r) Teilnehmer*in muss vor der Veranstaltung einen Impf-/Genesungsnachweis vorlegen UND einen Selbstest machen. 3G oder 2G ist nicht ausreichend. Mitarbeiter*innen mit einer Boosterimpfung müssen keinen Test vorlegen, können dies aber natürlich trotzdem tun.

Um es für alle Teilnehmer*innen einfacher zu machen, erlauben wir fortan, dass der Test vor Ort von der Person durchgeführt wird, die die Veranstaltung organisiert. Der Selbsttest kann in den Toiletten oder in den Büros durchgeführt werden. Das Testergebnis muss der verantwortlichen Person vorgelegt und von ihr gründlich überprüft werden. Ein Hygienekonzept ist an unsere Eventmanagerin Barbara Kettemann (kettemann@is.mpg.de) zu senden und muss von der verantwortlichen Aufsichtsperson unterschrieben werden.

Beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl gemäß der Corona-Verordnung auf 50% der Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt werden muss.

Wir bitten jedoch alle, bei der Organisation von Veranstaltungen die Notwendigkeit von Vor-Ort-Treffen angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie in Deutschland sorgfältig zu prüfen. Bitte gehen Sie, wann immer möglich, zu rein virtuellen Treffen über.

Wenn Sie sich mit Kollegen treffen, empfehlen wir aus Sicherheitsgründen, wann immer möglich FFP2-Masken anstelle von medizinischen Masken zu tragen, Sie können aber auch eine Hygienemaske wählen. FFP2-Masken sollten nicht länger als 75 Minuten am Stück getragen werden. Danach wird empfohlen, eine maskenfreie Pause von ca. 30 Minuten einzulegen oder auf eine medizinische Maske zu wechseln.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Linda Behringer (linda.behringer@is.mpg.de).

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen beste Gesundheit!

 

20. Dezember 2021 (MPI-IS)

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

mit erneuter Novellierung der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg bestehen ab heute (20. Dezember) auch für geimpfte und genesene Personen in Baden-Württemberg während der gegenwärtigen Alarmstufe 2 Kontaktbeschränkungen.

  • Bei einem Treffen von ausschließlich geimpften und genesenen Personen ist die Anzahl in Innenräumen auf 50 begrenzt. Im Freien sind Zusammenkünfte von maximal 200 vollständig geimpften oder genesenen Personen erlaubt. 
  • Private Zusammenkünfte sind nunmehr mit nur noch einer nicht zum eigenen Haushalt gehörenden ungeimpften Person erlaubt (Paare bilden einen Haushalt, Kinder unter 18 Jahren sind ausgenommen). 
  • Auf öffentlichen Plätzen dürfen sich während des Jahreswechsels entsprechend vorgegebener örtlicher Bestimmungen maximal zehn Menschen aufhalten. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Linda Behringer (linda.behringer@is.mpg.de) für IS.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen beste Gesundheit!

 

9. Dezember 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wie Sie wissen wird unser Betriebsarzt Dr. Zehender und sein Team am Donnerstag, den 16. Dezember eine Impfkampagne hier auf dem Campus für alle Campusangehörigen anbieten. Wir möchten Sie über den Ablauf unserer Impfaktion ohne Anmeldung informieren.

Die Impfung wird im großen Hörsaal 2D5 zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr angeboten.

Es wird ausschließlich der Impfstoff Spikevax (CO­VID-19 Vaccine Moderna) von Moderna verimpft.

Impfberechtigt sind alle Personen:

  • die im Jahr 1991 oder früher geboren sind und
  • die eine Erstimpfung mit dem angebotenen Impfstoff wünschen oder
  • eine Zweitimpfung und bei denen die Erstimpfung mit dem Impfstoff von Moderna, Biontech oder
    Johnson&Johnson vor mindestens 4 Wochen durchgeführt wurde oder
  • die vor mindestens vier Wochen genesen sind und noch keine Impfung erhalten haben oder
  • die eine Booster-Impfung benötigen und die letzte Impfung vor dem 17.07.2021 durchgeführt wurde.

Bitte bringen Sie zum Impftermin Ihren gelben Impfausweis mit und soweit schon vorhanden Ihren digitalen Impfnachweis/Genesenenzertifikat.

Zur Identifikation benötigen wir außerdem Ihren Mitarbeiterausweis oder Ihren Personalausweis/Reisepass.

Außerdem möchten wir Sie bitten, den angehängten Anamnesebogen und die Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen.

Bitte legen Sie unbedingt diese Papiere beim Check-In vor dem Hörsaal vor, damit wir bei Ihnen die Impfung durchführen können. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Unterlagen leider nicht akzeptiert werden können und die Impfung daher abgelehnt wird.

Für all diejenigen, deren Zweitimpfung nach dem 17.07.2021 erfolgte, werden wir weitere Impftermine im Januar/Februar 2022 anbieten.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen beste Gesundheit!

 

2. Dezember 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Betriebsarzt Dr. Zehender und sein Team noch vor Weihnachten eine Impfkampagne hier auf dem Campus für alle Campusangehörigen anbieten werden.

Personen, die 30 Jahre oder älter sind, sind eingeladen, sich mit Spikevax, dem Impfstoff von Moderna, auffrischen zu lassen oder eine zweite Impfung zu erhalten. Warum die Altersbeschränkung? Weil die Ständige Impfkommission STIKO Menschen unter 30 Jahren empfiehlt, sich mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) impfen zu lassen.

Datum: 16. Dezember 2021
Uhrzeit: 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Anmeldung: nicht erforderlich
Impfstoff: Spikevax (CO­VID-19 Vaccine Moderna) von Moderna
Alter: Nur Personen, die mindestens 30 Jahre alt sind können geimpft werden.

Die Auffrischungsimpfung wird Dr. Zehender für folgende Fälle anbieten:

  • 1. Impfung mit Moderna, 2. Impfung mit Moderna vor mindestens 5 Monaten
  • 1. Impfung mit Biontech, 2. Impfung mit Biontech vor mindestens 5 Monaten
  • 1. Impfung mit Astra Zeneca, 2. Impfung mit Astra Zeneca vor mindestens 5 Monaten
  • 1. Impfung mit Astra Zeneca, 2. Impfung mit Moderna vor mindestens 5 Monaten
  • 1, Impfung mit Astra Zeneca, 2. Impfung mit Biontech vor mindestens 5 Monaten
  • 1. Impfung mit Johnson & Johnson vor mindestens 4 Wochen
  • Genesen vor mindestens 4 Wochen und ohne Auffrischungsimpfung

Alle weiteren Details zur Impfkampagne am 16.12.2021 werden Ihnen rechtzeitig schicken.

Wir planen außerdem eine dritte Impfkampagne im Januar/Februar 2022. Die Rahmenbedingungen für diese dritte Kampagne stehen aber noch nicht fest.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Michael Eppard (m.eppard@fkf.mpg.de) für FKF oder an Linda Behringer (linda.behringer@is.mpg.de) für IS.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen beste Gesundheit!

 

26. November 2021 (MPI-IS)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mit der Neufassung der Corona-Verordnung Baden-Württemberg und der seit Mittwoch geltenden „Alarmstufe II“ treten neue Regeln für Veranstaltungen und Zusammenkommen in Kraft.

Unter diese Verordnung fallen Veranstaltungen mit mehr als 5 externen Teilnehmer*innen und wenn Institutsmitglieder informel zusammenkommen (Promotionsfeiern, Weihnachtsfeiern, etc.).

Für alle diese Veranstaltungen gilt nun die „2G+“-Regelung, d.h. jeder Teilnehmer muss einen Impf- oder Genesenennachweis UND eine gültige Bescheinigung eines zertifizierten Testzentrums vorlegen. 3G oder 2G ist nicht ausreichend. Außerdem ist gemäß der aktuellen Corona-Verordnung die Anzahl der Teilnehmer*innen auf 50% der Kapazität des Veranstaltungsortes begrenzt.

Angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie in Deutschland bitten wir alle Gastgeber*innen und Organisatoren von Veranstaltungen sorgfältig zu prüfen, ob ein physisches Treffen wirklich notwendig ist. Bitte treffen Sie sich wann immer möglich virtuelle.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Linda Behringer (linda.behringer@is.mpg.de) für IS.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen beste Gesundheit!

 

23. November 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Der Krisenstab hat heute ( 23.11.2021) wieder getagt. Wir möchten Ihnen Folgendes mitteilen.

Wie Sie wissen, sind wir als Arbeitgeber ab morgen (Mittwoch, 24. November 2021) dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Mitarbeiter*innen Zugang zu unseren Gebäuden erhalten (3G-Verordnung). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jede Person, die die 3G-Kriterien nicht erfüllt, keinen Zugang mehr zu unserem Campus erhält. Die Einhaltung dieser neuen 3G-Regelung wird von der Institutsleitung überprüft, dokumentiert und auf Wunsch den Behörden zur Verfügung gestellt.

Es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir aus betrieblichen Gründen derzeit die Durchführung und Überprüfung von Selbsttests bei Ihrer Ankunft auf dem Campus doch nicht anbieten können. Da das Testen an einer zertifizierten Prüfstelle in Stuttgart und Umgebung inzwischen kostenlos ist, bitten wir Sie, bis auf Weiteres an jedem Tag, an dem Sie auf dem Campus arbeiten, einen Test von einer zertifizierten Prüfstelle mitzubringen. Dieser Test sollte zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 24 Stunden sein. Bitte zeigen Sie diese Bescheinigung der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter am Empfang vor, damit Sie Zugang zu unserem Campus erhalten. Wir werden versuchen, bald die Möglichkeit zu schaffen, überwachte Tests auf dem Campus durchzuführen, im Moment aber können wir nichts garantieren.

Die Bescheinigung einer zertifizierten Prüfstelle hat den Vorteil, dass Sie auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Campus gelangen können, da die 3G-Regelung nun auch in Bussen, U- und S-Bahnen, Fernzügen usw. gilt, zusätzlich zur bisherigen Maskenpflicht.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Michael Eppard (m.eppard@fkf.mpg.de) für FKF oder an Linda Behringer (linda.behringer@is.mpg.de) für IS.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen beste Gesundheit!

 

19. November 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Der Krisenstab tagte am Freitag, 19.11.2021, und möchte Ihnen diese wichtigen Meldungen mitteilen.

Da die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe rapide ansteigen, haben Bund und Länder am Donnerstag das geltende Infektionsschutzgesetz geändert (da die epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 ausläuft). Das Gesetzt sieht neue Maßnahmen und Einschränkungen vor, um der Pandemie in Deutschland Herr zu werden.

Es gibt neue Regelungen für den Arbeitsplatz, da es sich um einen Bereich handelt, in dem regelmäßig enge Kontakte stattfinden. Ab Mittwoch, dem 24. November 2021, ist die Arbeit von zu Hause aus vorgeschrieben, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten, wie Sie am besten von im Home-Office arbeiten können.

Wenn Sie doch auf den Campus kommen, sind wir als Arbeitgeber nun verpflichtet, dafür zu sorgen, dass nur geimpfte, genesene oder getestete Mitarbeiter*innen Zugang zu unseren Gebäuden erhalten (3G-Verordnung). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass jede Person, die die 3G-Kriterien nicht erfüllt, keinen Zugang mehr zu unserem Campus erhält. Die Einhaltung dieser neuen 3G-Regelung wird von der Institutsleitung überprüft, dokumentiert und auf Wunsch den Behörden zur Verfügung gestellt. Wir bitten daher jede(n) Mitarbeiter*in, uns den Impfstatus mitzuteilen.

Um eine Liste erstellen zu können, welche(r) Mitarbeiter*in welche Kriterien erfüllt (geimpft, genesen, nicht geimpft, keine Angaben zum Status), wird jede(r) Vorgesetzte eine Person innerhalb der Abteilung, Gruppe oder Teams benennen. Diese Person sammelt die Namen von möglichst vielen Teammitgliedern – idealerweise von 100% aller Teammitglieder – bis Dienstag, 23. November, um 12 Uhr mittags. Ihr Vorgesetzter wird Sie darüber informieren, wer die Person in Ihrem Team ist. Diese ernannte Person muss die Dokumente zur Bestätigung des Status überprüfen: Das Impfzertifikat wird verifiziert über das digitale Original der EU-Covid-Zertifikate oder das in Deutschland übliche gelbe Impfbuch. Für die Genesungsbescheinigung reicht die von Ihrem Hausarzt ausgestellte Bescheinigung aus. Bitte informieren Sie die Person in Ihrem Team so schnell wie möglich.

Mitarbeiter*innen, die keinen gültigen Impfnachweis haben (für 2G zählen nur von der Bundesregierung zugelassene Impfstoffe: BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson), keine Angaben zu ihrem Status machen wollen oder die zuständige Person in ihrem Team nicht informiert haben, bekommen ihre Hauszugangskarten gesperrt. Sie können den Campus nur mit einem negativen Testergebnis betreten, das nicht älter als 24 Stunden ist. Das bedeutet, dass für jeden Arbeitstag auf dem Campus ein Test durchgeführt werden muss.

Der Corona-Test kann bei einem zertifizierten Testzentrum durchgeführt werden, aber auch bei Ankunft auf dem Campus. Wenn Sie den Test vor Ort machen, betreten Sie das Gebäude bitte nur über den Eingang Heisenbergstraße 1. Dort schickt der/die Mitarbeiter*in am Empfang den/die Mitarbeiter*in zum Betriebsarzt, wo ein Teammitglied von Dr. Zehender den Test durchführen wird. Bitte beachten Sie, dass der Test auf dem Campus nur während der Arbeitszeiten unseres Betriebsarztes möglich ist: 8 Uhr bis 15 Uhr.

Das negative Testergebnis muss unmittelbar nach der Testdurchführung an der Rezeption vorgelegt werden. Erst dann kann der/die Mitarbeiter*in seine Arbeit auf dem Campus aufnehmen. Möchte eine Person beispielsweise um 7 Uhr morgens mit der Arbeit beginnen, muss sie am Eingang einen Test von einer zertifizierten Teststation vorlegen.

Auf dem Campus bleiben alle Vorschriften für persönliche Treffen unverändert, siehe die am 15. November versandte E-Mail.

Wir ermutigen geimpfte und genesene Mitarbeiter*innen, sich regelmäßig testen zu lassen, bevor sie den Campus betreten.

Außerdem bitten wir alle Mitarbeiter*innen, sich an die Schutzmaßnahmen zu halten, d. h. einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, sich regelmäßig die Hände zu waschen, in allen Gemeinschaftsbereichen eine Maske zu tragen und die Räume regelmäßig zu lüften.

Die 3G-Regel wurde auch für Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, U- und S-Bahnen, Fernzügen, Flugzeugen usw. eingeführt, zusätzlich zur bestehenden Maskenpflicht. Reisende, die nicht geimpft sind oder sich noch nicht von einer Infektion erholt haben, müssen einen negativen Corona-Schnelltest nachweisen. Sie müssen den Nachweis eines negativen Tests jederzeit mit sich führen. Der Test darf bei Antritt der Reise nicht älter als 24 Stunden sein. Das Testzertifikat muss auf Verlangen vorgelegt werden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Michael Eppard (m.eppard@fkf.mpg.de) für FKF oder an Linda Behringer (linda.behringer@is.mpg.de) für IS.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen beste Gesundheit!

 

24. September 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus möchte Ihnen Folgendes mitteilen.

Seit dem 10. September gilt eine neue Arbeitsschutzverordnung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Außerdem gelten ab dem 16. September neue Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg. Auf der Grundlage dieser beiden Verordnungen haben wir unsere Campusregeln für Stuttgart aktualisiert:

 

1) Tragen von Masken:

Ab sofort gilt auf dem gesamten Campus ein einfacher Grundsatz: Solange man einen Abstand von 1,5 m zu einer anderen Person einhalten kann, muss man keine Maske mehr tragen.

Es gibt jedoch einige Orte, an denen das Tragen einer Maske dennoch vorgeschrieben ist: 

  • in allen Fluren,
  • in den Toiletten,
  •  in der Kantine (solange man nicht sitzt),
  • und in den Fahrstühlen. 

Überall dort, wo der Abstand von 1,5 m zuverlässig eingehalten werden kann, besteht keine Maskenpflicht mehr:

  • in Büros,
  • in Laboren,
  • in Seminarräumen und in Hörsälen,
  • in Werkstätten,
  • im Außenbereich.

 

2) 3G-Status:

Für alle Beschäftigten auf dem Campus gilt die Arbeitsschutzverordnung unabhängig davon, ob sie geimpft, von Covid-19 genesen oder getestet worden sind.

Für alle externen Gäste gilt auf dem Campus die 3G-Regel ("Geimpft, Genesen, Getestet"). Alle externen Gäste müssen einen Gastgeber haben, der dafür sorgt, dass sie sich am Empfang anmelden. In dem Fragebogen werden Gäste gefragt, ob sie geimpft, genesen oder ob sie einen negativen Test nachweisen können.
 

3) Meetings und Veranstaltungen:

Für regelmäßige geschäftliche Zusammenkünfte auf dem Campus ist kein Hygienekonzept mehr erforderlich (für externe Gäste, die an geschäftlichen Zusammenkünften teilnehmen, gilt die oben genannte 3G-Regel).

Veranstaltungen mit mehr als fünf externen Teilnehmern sowie alle Treffen und Veranstaltungen mit informellem oder privatem Charakter (z.B. Verteidigung der Promotion, Grillfeste, Gruppenausflüge) benötigen weiterhin ein Hygienekonzept. FKF-Mitarbeiter*innen müssen Michael Eppard (m.eppard@fkf.mpg.de) vorab informieren, MPI-IS-, VAD- und IMW-Mitarbeiter*innen Barbara Kettemann (kettemann@is.mpg.de).
 

4) Selbsttests:

Wir bieten weiterhin zwei Selbsttests pro Woche für alle Mitarbeiter*innen an, die nicht ausschließlich von zu Hause aus arbeiten. Beachten Sie, dass es keine Verpflichtung gibt, einen Selbsttest durchzuführen. Der oder die Verantwortliche Ihrer Gruppe oder Abteilung wird dafür sorgen, dass alle Kolleg*innen ausreichend viele Tests haben.
 

5) Kantine:

Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg legt die Regeln für unsere Kantine fest:

  • Für Beschäftigte auf dem Campus gilt nur die 1,5 m-Abstandsregel.
  • Für Externe gilt zusätzlich die 3G-Regel, solange die Hospitalisierungsrate in BW unter 8,0 liegt. Zurzeit liegt diese Quote bei 1,83.
  • In der Kantine sind nun drei Personen pro großem Tisch und eine Person pro kleinem Tisch erlaubt. Auf diese Weise können bis zu 120 Personen gleichzeitig in der Cafeteria im Innenbereich zu Mittag essen.
  • Um den Besucherandrang in der Kantine zu verteilen, bitten wir Sie, den gesamten Zeitraum von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr für Ihr Mittagessen zu nutzen. Außerdem haben wir den Küchenchef unserer Mensa gebeten, beliebte Speisen nicht nur zu Beginn, sondern verteilt auf den Zeitraum von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr zu servieren, so dass auch Spätesser*innen die Möglichkeit haben, ihr Lieblingsessen zu bekommen.


6) Sportkurse:

Bei unseren freiwilligen Sportkursen gilt für alle Teilnehmer*innen (Externe, Interne und Kursleiter*in) die 3G-Regel nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
 

7) Arbeiten von zu Hause aus:

Auch wenn Arbeiten von Zuhause in Absprache mit dem/der Vorgesetzten weiterhin eine wichtige Maßnahme zur Vermeidung von persönlichen Kontakten ist, sind wir davon überzeugt, dass mit den oben genannten Maßnahmen zusätzlich zu unserer vorangegangenen Impfkampagne unser Campus für alle Mitarbeiter*innen ein sicherer Ort bleibt!

Der Krisenstab dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen beste Gesundheit!
 

Für MPI-IS:

8) Einbehalt von Gehaltszahlungen bei angeordneter Quarantäne

Seit dem 15.09.2021 wird in Baden-Württemberg keine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG mehr an nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen gezahlt, die in Zusammenhang mit SARS-CoV-2 in Absonderung (Quarantäne) müssen und deswegen einen Verdienstausfall erleiden. Sollte ein*e Mitarbeiter*in des Instituts in Quarantäne müssen und nicht vollständig geimpft sein, werden daher die Gehaltszahlungen für den Zeitraum der Quarantäne zunächst einbehalten, solange, bis die betroffene Person mit der zuständigen Behörde klären konnte, ob evtl. doch ein Anspruch auf Entschädigung besteht (z. B aufgrund einer medizinischen Kontraindikation).

Die Verordnung gilt für alle betroffenen Mitarbeitenden, die ihre Arbeit nicht in vollem Umfang von dem Ort aus verrichten können, an dem sie unter Quarantäne gestellt sind. 

 

30. Juni 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus möchte Ihnen Folgendes mitteilen.

Als erstes möchten wir uns bei unserem Betriebsarzt Dr. Zehender und seinem Team ganz herzlich bedanken, dass sie heute die erste Impfrunde erfolgreich beendet haben. 260 Personen haben ihre erste Impfung erhalten. Die zweite Impfrunde beginnt in zwei Wochen und wird im August abgeschlossen sein. Dies ist eine beachtliche Leistung, wenn man sich andere Max-Planck-Institute und Unternehmen in der Umgebung ansieht. Chapeau!

Ab dem 1. Juli, mit Ende der „Bundes-Notbremse“, ist das Arbeiten von zu Hause aus nicht mehr verpflichtend. Infolgedessen werden in den kommenden Tagen und Wochen wahrscheinlich mehr Personen auf den Campus zurückkehren. Aber auch wenn man vollständig geimpft ist und es sich anfühlt, dass wir wieder zu einem normalen Arbeitsalltag zurückkehren können, breitet sich SARS-CoV-2 und seine Delta-Variante aus. Wir müssen unseren Beitrag dazu leisten, um eine vierte Welle am Ende des Sommers zu vermeiden, daher müssen wir weiterhin vorsichtig sein.

Das Arbeiten von zu Hause aus – in Absprache mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer – ist daher weiterhin eine wichtige Maßnahme, um das Ansteckungsrisiko auf dem Campus zu reduzieren. Bitte besprechen Sie mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer, ob Sie in den kommenden Wochen auf dem Campus präsent sein sollten.

Unter diesen Randbedingungen können wir heute verkünden, dass einige Regeln gleich bleiben müssen, einige jedoch ab morgen gelockert werden können.

Zunächst bitten wir Sie, sich weiterhin jederzeit an die Hygieneregeln in unserem Institut zu halten.

Die Mitarbeiter*innen, die auf den Campus kommen, bitten wir, einen oder zwei Selbsttests pro Woche durchzuführen, je nachdem, wie viele Tage Sie vor Ort arbeiten. Beachten Sie bitte, dass keine Verpflichtung zum Selbsttest besteht. Die Verantwortliche / der Verantwortliche Ihrer Gruppe oder Abteilung wird sicherstellen, dass alle Mitarbeiter*innen genügend Tests durchführen können.

FKF: Wie bereits der E-Mail von letzter Woche zu entnehmen war, werden die Regeln für die Bürobelegung gelockert. Solange Sie einen Abstand von 1,5 m zur nächsten Person einhalten, dürfen Sie sich ein Büro teilen unabhängig von der Bürogröße. Wenn alle Personen, die sich ein Büro teilen, vollständig geimpft oder genesen sind, dann können Sie die Maske abnehmen. Bitte sorgen Sie nach Möglichkeit für eine gute Belüftung des Raumes.

IS: Die Regeln für die Bürobelegung werden gelockert. Solange Sie einen Abstand von 1,5 m zur nächsten Person einhalten, dürfen Sie sich ein Büro teilen – unabhängig von der Bürogröße. Wenn Sie an Ihrem Schreibtisch oder in einem Labor arbeiten, können Sie die Maske abnehmen. Bitte sorgen Sie nach Möglichkeit für eine gute Belüftung des Raumes.

Beim Verlassen eines Büros oder Labors und beim Betreten eines Gemeinschaftsbereichs wie Flure, Toiletten oder Kantine müssen alle Mitarbeiter*innen weiterhin medizinische Masken tragen, unabhängig davon, ob sie geimpft, von Covid-19 genesen oder getestet sind.

Ab dem 1. Juli erlauben wir nun auch die Nutzung des Innenbereichs der Kantine. Ein oder zwei Personen pro Tisch sind erlaubt, nicht mehr. Bitte tragen Sie im Kantinenbereich immer Ihre Maske und nehmen Sie diese erst ab, wenn Sie mit dem Essen beginnen. Bitte denken Sie daran, dass auch im Außenbereich ein Abstand von 1,5 m zur nächsten Person einzuhalten ist.

Wir erlauben jetzt auch wieder Mittagessen oder Kaffeetrinken in den Gemeinschaftsbereichen innerhalb des Gebäudes. Bitte tragen Sie eine Maske, halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern zueinander ein und nehmen Sie Ihre Maske nur zum Verzehr von Lebensmitteln ab.

Wir möchten Sie daran erinnern, wie viele Personen in Meetings oder Seminaren zugelassen sind. Auf unserem Campus ermöglichen wir weiterhin Veranstaltungen, Tagungen, Seminare und Laborführungen mit bis zu 50 Personen in unserem großen Hörsaal 2D5. Die Anzahl der Peronen reduziert sich, je kleiner der Raum ist. Die maximal erlaubte Personenzahl in unseren Veranstaltungsräumen ist sowohl direkt an den Räumen, aber auch im Raumbuchungssystem angegeben. Alle Indoor-Veranstaltungen unterliegen den aktualisierten Belegungsgrenzen. Arbeitsbezogene informelle Treffen sollen bevorzugt im Freien und unter Einhaltung der Regeln der sozialen Distanzierung abgehalten werden. Private Veranstaltungen sind auf dem Campus nicht erlaubt. Alle Meetings und Veranstaltungen sollten so kurz wie möglich gehalten werden.

Meetings mit weniger als 10 Personen erfordern kein Hygienekonzept. Für Treffen mit mehr als 10 Personen ist ein Hygienekonzept erforderlich. MPI-FKF- und VAD-Mitarbeiter*innen schicken ihren Hygieneplan bitte an Michael Eppard (m.eppard@fkf.mpg.de) und MPI-IS- und IMW-Mitarbeiter*innen an Barbara Kettemann (kettemann@is.mpg.de).

Der Krisenstab dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen beste Gesundheit!

 

21. Juni 2021

Liebe FKF-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter,

da die Inzidenzraten in Stuttgart und Umgebung rückläufig sind, hat unser Kollegium beschlossen, die Institutsregeln bezüglich der Belegung der Büros zu lockern. Diese Regeln sind im Einklang mit den aktuell gültigen Coronaverordnungen für den Arbeitsplatz. Ab sofort gelten für unser Institut die folgenden Regeln:

  • In allen öffentlichen Bereichen wie z.B. Fluren, Kaffeeecken, Seminarräumen, Treppenhäusern, Hörsaal, Kantine, Laboratorien ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten und es müssen immer Gesichtsmasken (medizinisch oder FFP2) getragen werden.
  • Für Mitarbeitende, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind, gilt folgende Regelung: Die Büroräume können dauerhaft mit mehr als einer Person besetzt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Büromitarbeitenden eingehalten werden kann. Sobald eine Person im Büro nicht vollständig geimpft oder genesen ist, sollten alle Mitglieder im Büro Masken tragen.
  • Mitarbeitende gelten 14 Tage nach der zweiten Impfung bzw. im Falle des Johnson&Johnson-Impfstoffs nach der ersten Impfung als vollständig geimpft.
  • Mitarbeitende werden als genesen eingestuft, wenn ein bestätigtes positives PCR-Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, das mindestens 28 Tage alt und nicht älter als 6 Monate ist.
  • Mitarbeitende werden als getestet eingestuft, wenn mindestens zwei Selbsttests pro Woche durchgeführt werden und das negative Testergebnis den Bürokolleg*innen mitgeteilt wird.
  • Alle anderen Coronavirus-Bestimmungen auf dem Stuttgarter Max-Planck-Campus bleiben bestehen.
  • Diese Lockerungen der Corona-Maßnahmen müssen möglicherweise wieder rückgängig gemacht werden, falls die Inzidenzraten wieder ansteigen sollten.

Mit freundlichen Grüßen, Ali Alavi

 

25. Mai 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus möchte Ihnen Folgendes mitteilen.

Wir sind derzeit in enger Abstimmung mit unserem Betriebsarzt, um Impfungen für die Mitarbeiter*innen auf dem Campus so schnell wie möglich zu ermöglichen. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir aufgrund der Lieferengpässe von Impfstoffen noch nicht genau sagen, wann wir wie viele unserer Mitarbeiter*innen impfen können. Wir arbeiten intensiv daran, ab dem 7. Juni mit den Impfungen beginnen zu können. Wir bitten Sie daher alle um etwas Geduld.

Wenn Sie an einer Impfung durch unseren Betriebsarzt interessiert sind, füllen Sie bitte die untenstehende Umfrage aus (siehe Link unten). Bitte geben Sie dabei Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Ihr Geburtsdatum an.

Wenn Sie sich nicht durch unseren Betriebsarzt impfen lassen möchten, füllen Sie bitte das Formular nicht aus. Außerdem sollten Mitarbeiter*innen, die bereits ihre erste Impfung erhalten haben und nun auf ihre zweite Impfung warten, die Umfrage ebenfalls nicht ausfüllen. Bitte lassen Sie sich dort impfen, wo Sie die erste Impfung erhalten haben (in einem Impfzentrum oder bei Ihrem Hausarzt).

Mitarbeiter*innen, die dauerhaft Medikamente gegen Blutgerinnung oder immunsuppressive Medikamente einnehmen, sollten den Fragebogen nicht ausfüllen, sondern mit ihrem Hausarzt besprechen, ob eine Impfung möglich ist.

Die Umfrage richtet sich nur an Mitarbeiter*innen, die hauptsächlich auf dem Campus Stuttgart arbeiten. Für den Campus Tübingen wird es eine separate E-Mail geben.

Die Frist zum Ausfüllen des Fragebogens endet am 31. Mai 2021.

https://survey-is.tuebingen.mpg.de/index.php/982677?lang=en

Dr. Zehender und sein Team werden sich in Kürze mit denen in Verbindung setzen, die diesen Fragebogen ausgefüllt haben. Beachten Sie, dass wir momentan keinen Einfluss darauf nehmen können, welchen Impfstoff wir bekommen. Vermutlich wird es keine Auswahl an verschiedenen Impfstoffen geben. Beachten Sie auch, dass es ganz im Ermessen von Dr. Zehender liegt, wen er zuerst impft. Die Impfreihenfolge basiert auf seiner medizinischen Einschätzung, wer Priorität hat. Bitte versuchen Sie nicht, diese Reihenfolge zu ändern.

Bitte beachten Sie, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nur Mitarbeiter*innen impfen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Impfungen für Familienmitglieder derzeit nicht angeboten werden können – eventuell aber zu einem späteren Zeitpunkt je nach Verfügbarkeit von Impfstoffen.

Der Krisenstab dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen beste Gesundheit!

 

27. April 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus möchte Ihnen Folgendes mitteilen.

Gemäß der neuesten Corona-Arbeitsschutzverordnung bieten wir jetzt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, 2 Tests pro Woche an, unabhängig von der Anzahl der Tage pro Woche auf dem Campus. Es besteht keine Verpflichtung, einen Selbsttest zu machen, wir fordern Sie jedoch dringend dazu auf, regelmäßig Selbsttests durchzuführen.

Seit dem 22. April 2021 sind mehrere neue Maßnahmen im Rahmen des novellierten Infektionsschutzgesetzes in Kraft, insbesondere die sogenannte „Notbremse“, die dann eintritt, wenn die Inzidenz über 100 liegt.

Ein Teil dieser neuen Gesetzesänderung betrifft die Arbeit von der eigenen Wohnung aus. Arbeitnehmer/innen haben nun auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote der Arbeitgeber anzunehmen, solange keine triftigen Gründe dagegensprechen. Mögliche Gründe, dass es den Mitarbeitenden nicht möglich ist, können räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder eine unzureichende technische Ausstattung sein.

Darüber hinaus traten einige neue staatliche Regelungen in Kraft, die das öffentliche Leben betreffen. Die wichtigsten Regelungen sind:

  • Zusammenkünfte mit Freunden und Familie sind weiterhin mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts und einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt möglich. Bitte beachten Sie, dass durch das neue Bundesgesetz die Altersgrenze für Kinder, die von der Personenzahl ausgenommen sind, herabgesetzt wurde. Kinder bis zum Alter von 13 Jahren sind von der Zählung ausgenommen (bisher: 14 Jahre).
  • Die nächtliche Ausgangsbeschränkung ist jetzt von 22:00 Uhr (bisher 21:00 Uhr) bis 5:00 Uhr morgens. Außerdem ist zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr Individualsport im Freien erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für Sportanlagen.
  • Buchläden dürfen wieder öffnen und sind von der Notbremse ausgenommen.

Der Krisenstab dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen beste Gesundheit!

 

19. April 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Max-Planck-Campus Stuttgart hat heute erneut getagt und wir möchten die folgenden Ankündigungen mit Ihnen teilen.

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass möglichst viele Mitarbeiter*innen weiterhin von zu Hause aus arbeiten sollten. Die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die auf dem Campus arbeiten, sollte so gering wie möglich sein. Wenn Sie dennoch auf dem Campus arbeiten müssen, halten Sie sich bitte strikt an unsere Hygieneregeln und achten Sie auf Social Distancing. Die effektivsten Mittel im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus sind Abstands- und Hygieneregeln sowie die Arbeit von zu Hause aus.

Für diejenigen Mitarbeiter*innen, die auf dem Campus arbeiten, werden ab morgen Selbsttests zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass es zwar keine Verpflichtung zur Durchführung eines Selbsttests gibt, wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, mindestens einmal pro Woche einen Test durchzuführen:

  • Mitarbeitende, die 1, 2 oder 3 Tage pro Woche auf dem Campus sind, haben Anspruch auf 1 Selbsttest.
  • Mitarbeitende, die 4 oder 5 Tage pro Woche auf dem Campus sind, haben Anspruch auf 2 Tests.

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Selbsttests, die wir als Ihr Arbeitgeber anbieten, die Regierung jedem Bürger einen kostenlosen Corona-Test pro Woche anbietet – den sogenannten „Bürgertest“, den Sie bei einem zertifizierten Testzentrum machen können. Nur dort wird ein negatives Testergebnis bescheinigt, das den Zugang zu verschiedenen Leistungen ermöglicht (siehe unten). Eine Liste der Testzentren in und um Stuttgart herum finden Sie hier.

Die Mitarbeiter*innen müssen den Selbsttest allein in ihrem Büro auf dem Campus oder bevor sie zur Arbeit fahren zu Hause durchführen. Sie sollten genau solange auf das Testergebnis warten, wie in der Packungsbeilage steht.

Wir, der Krisenstab des Instituts, werden die Testergebnisse nicht dokumentieren und auch ein negatives Testergebnis nicht bescheinigen. Das bedeutet, dass ein negatives Ergebnis eines von uns zur Verfügung gestellten Tests nicht für die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen, wie z.B. Friseursalons, verwendet werden kann. Dafür ist ein zertifizierter negativer Test notwendig (der oben genannte zertifizierte Bürgertest wäre hierfür ausreichend). Wir weisen außerdem darauf hin, dass ab heute die meisten Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege geschlossen werden, medizinisch notwendige Behandlungen bleiben jedoch offen.

Sollte ein Selbsttest positiv ausfallen, sollte der/die Mitarbeiter*in entweder sofort den Campus verlassen und nach Hause gehen, bzw. erst gar nicht auf den Campus kommen. Er/sie sollte sich an seinen/ihren Hausarzt wenden oder die 116 117 anrufen. Nur während der normalen Arbeitszeiten können Mitarbeiter*innen unseren Betriebsärztlichen Dienst (BAD) anrufen, um sich Rat zu holen. Bitte wählen Sie -1417.

Es liegt in der Verantwortung jedes/jeder Vorgesetzten, eine Person innerhalb des Teams zu benennen, die die Tests aus dem Forscherbedarfslager abholt und im Team verteilt.

Ab heute und angesichts der hohen Inzidenzrate von weit über 100 treten mehrere neue Verordnungen in Kraft, von denen die wichtigsten sind:

  • es gibt nun eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr, außer auf dem Weg zur Arbeit oder aus ähnlich wichtigen Gründen (d.h. kein Sport)
  • es gibt jetzt strengere Kontaktbeschränkungen sowohl im Freien als auch zuhause: Sie dürfen nur noch eine Person aus einem anderen Haushalt treffen.
  • Sport im Freien: nur kontaktlose Sportarten, insgesamt nicht mehr als zwei Personen aus zwei Haushalten oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts

 Der Krisenstab dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen beste Gesundheit!

 

5. April 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Max-Planck-Campus Stuttgart hat am 25. März 2021 erneut getagt und wir möchten die folgenden Ankündigungen mit Ihnen teilen.

Die Coronavirus-Bestimmungen auf dem Stuttgarter Max-Planck-Campus haben sich aufgrund des verlängerten Lockdowns bis zum 18. April 2021 nicht geändert.

Wir möchten weiterhin die Anzahl der Mitarbeiter*innen auf dem Campus so gering wie möglich halten. Alle Aufgaben, die von zu Hause aus ausgeführt werden können, sollten von zu Hause aus erledigt werden. Wenn Sie auf dem Campus arbeiten, halten Sie sich bitte strikt an unsere Hygienevorschriften und praktizieren Sie Social Distancing – dies sind die effektivsten Methoden zur Bekämpfung von Corona.

Als zusätzliche Maßnahme stellen wir Selbsttests zur Verfügung, die in speziellen Fällen eingesetzt werden können. Es ist Aufgabe der/des Vorgesetzten, zu entscheiden, in welchen Fällen Selbsttests durchgeführt werden. Es liegt auch in der Verantwortung des/der Vorgesetzten, den Test im Forscherbedarfslager zu „kaufen“ und an das Team zu verteilen.

Bitte beachten Sie, die Selbsttests auf unserem Campus sind freiwillig. Niemand wird gezwungen einen Test durchzuführen. Die Verweigerung eines Tests hat keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Während der Selbsttest freiwillig ist, besteht gleichzeitig kein Anspruch auf die Durchführung eines Tests.

Der Krisenstab dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen beste Gesundheit!

 

9. März 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus hat sich gestern erneut getroffen. Wir haben mögliche Auswirkungen auf unseren Campus durch den gestern in Kraft getretenen verlängerten Lockdown besprochen.

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die das Angebot zum Arbeiten von zu Hause aus durch den Arbeitgeber verpflichtend macht sowie das Tragen von medizinischen Masken bei der Arbeit vorschreibt, wird bis zum 30. April 2021 verlängert.

Damit bleiben die Regeln auf unserem Campus bestehen.

Der Krisenstab möchte klarstellen, dass der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken im Garten unserer Kantine an den großen Steintischen erlaubt ist. Bitte beachten Sie unbedingt, dass gemäß den öffentlichen Vorschriften und unseren Campusregeln pro Tisch maximal zwei Personen erlaubt sind. Es ist nicht erlaubt, Tische zusammenzuschieben und in Gruppen von mehr als zwei Personen zu sitzen. Der Innenbereich der Kantine bleibt geschlossen und das Essen und Trinken im Gebäude ist nur für eine Person pro Raum erlaubt.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Sonntag einige ihrer Corona-Regelungen gelockert. Die entsprechende Verordnung traten gestern in Kraft. Die neuen Regeln hängen zum Teil vom Inzidenzwert des jeweiligen Landkreises ab. Bitte beobachten Sie deshalb genau, wo der Inzidenzwert in Ihrem Landkreis aktuell liegt und wie er sich verändert. Den aktuellen Inzidenzwert für Stuttgart (67,6) finden Sie unter https://coronavirus.stuttgart.de.

 

Die wichtigsten neuen Regeln sind:

  1. Ab Montag sind, sofern der 7-Tage-Inzidenzwert in einem Landkreis unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, private und öffentliche Treffen für zwei Haushalte mit maximal fünf Personen erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  2. In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 gelten strengere Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf nur eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört, treffen.
  3. Buchläden dürfen wieder öffnen, ebenso Baumärkte, Gärtnereien und Blumenläden.
  4. Bei körpernahen Dienstleistungen muss vor der Dienstleistung ein Schnelltest gemacht und zusätzlich eine medizinische Maske getragen werden. Dies gilt zum Beispiel wenn eine Rasur gemacht wird.
  5. Einzelhandelsgeschäfte, wie z. B. Bekleidungsgeschäfte, dürfen unter strengen Hygienemaßnahmen neben "Click&Collect" nun auch "Click&Meet" anbieten. Einschränkungen gelten für Bezirke mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100: Einzelhändler dürfen "Click&Meet" nicht mehr anbieten. "Click&Collect" ist jedoch möglich.
  6. Der Besuch in Bibliotheken und Archiven sind mit vorheriger Terminvereinbarung und Dokumentation der Kontaktdaten möglich.
  7. Individualsport im Freien und auf Außen-und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten ist fortan erlaubt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  8. Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten sind Galerien, Museen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten.

Der Krisenstab dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen beste Gesundheit!

 

11. Februar 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus hat sich heute erneut getroffen. Wir möchten die folgenden Ankündigungen mit Ihnen teilen.

Wegen der Ausbreitung neuer Varianten des Coronavirus haben Bund und Länder beschlossen, den Lockdown fortzusetzen und die Kontaktbeschränkungen im bisherigen Umfang mindestens bis zum 7. März 2021 beizubehalten. Geschäfte, Restaurants, Sportvereine etc. bleiben geschlossen, mit Ausnahme der Friseure: Sie dürfen ab dem 1. März 2021 wieder öffnen.

Weitere Entscheidungen, etwa über die Öffnung von Schulen und Kindergärten, wird die baden-württembergische Landesregierung voraussichtlich bis kommenden Montag treffen.

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 5 Uhr ist in Baden-Württemberg seit heute nicht mehr gültig.

Es ist für uns sehr wichtig, dass Sie sicher und gesund bleiben. Wir werden weiterhin medizinische Masken für Ihre Arbeit auf dem Campus zur Verfügung stellen. Zusätzlich kann jede Abteilung, Forschungs- und Servicegruppe aus Kulanzgründen jedem Teammitglied ein Paket mit fünf FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Wir bitten die von jedem Team benannte Person, die für die Abholung im Forscherbedarfslager verantwortlich ist, das Team zu kontaktieren, sobald die FFP2-Masken zur Verteilung bereit stehen. Wir gehen davon aus, dass eine neue Lieferung von FFP2-Masken spätestens am Montag eintrifft.

Wir haben uns dazu entschlossen, die Verteilung von FFP2-Masken an alle Kolleg*innen zu ermöglichen, um insbesondere diejenigen zu unterstützen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Campus kommen. Auf dem Weg zur und von der Arbeit und auch in belebten Bereichen wie z.B. Supermärkten möchten wir Sie so gut wie möglich vor dem Coronavirus schützen und bitten Sie, in öffentlichen Verkehrsmitteln FFP2-Masken zu tragen.

Beachten Sie, dass die bisherigen Regeln weiterhin gelten: Es gibt keine generelle Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, wenn Sie sich auf dem Campus befinden. Medizinische Masken sind ausreichend und wir empfehlen, dass Sie in einer normalen Situation nur eine solche tragen. Auf dem Campus sollten FFP2-Masken nur in Sondersituationen getragen werden, in denen es schwierig ist, einen Abstand von 1,5 Metern zu einer Kollegenin / einem Kollegen einzuhalten, oder wenn erhöhte Aerosolemissionen zu erwarten sind. Wenn Sie eng mit einer Kollegin / einem Kollegen zusammenarbeiten und das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich ist, müssen Sie Ihre Vorgesetzte / Ihren Vorgesetzten informieren und mit dem Sicherheitsbeauftragten ihres Instituts ( für MPI-FKF oder für MPI-IS) Rücksprache halten.

In der Vergangenheit hatten wir einen Feueralarm im Gästehaus aufgrund einer nicht zugelassenen Herdplatte. Kochplatten und andere elektrische Geräte, die nicht von der Gästehausverwaltung genehmigt wurden, sind strengstens untersagt.

Natürlich ist auch das Kochen in der Gemeinschaftsküche für Personen verboten, bei denen die Behörden eine Quarantäne angeordnet haben, da die Person ja im Zimmer getrennt von anderen Personen bleiben muss. Wir bitten daher alle Teammitglieder, die sich um Kollegen*innen in Quarantäne kümmern, diese Person mit allem Notwendigen zu versorgen – auf Wunsch auch mit einer warmen Mahlzeit aus der Kantine oder per Essenslieferung.

Der Krisenstab dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen beste Gesundheit!

 

27. Januar 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus hat sich gestern erneut getroffen. Wir möchten die folgenden Ankündigungen mit Ihnen teilen.

Unsere beiden Institute müssen ihren Teil dazu beitragen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und daher streben wir an, die Anzahl der Mitarbeitenden auf dem Campus weiter zu reduzieren. Falls noch nicht geschehen, sprechen Sie bitte mit Ihrer / Ihrem Vorgesetzten, ob es für Sie möglich ist, von zu Hause aus zu arbeiten. Der ab dem 27. Januar 2021 geltenden Verordnung des Bundesarbeitsministeriums folgend, sollen alle Tätigkeiten, die effektiv von zu Hause aus erledigt werden können, von dort ausgeführt werden.

Wie wir Sie Anfang der Woche informiert haben, ist es nun Pflicht, auf dem Campus entweder eine medizinische Maske („OP-Maske“)  zu tragen oder eine FFP2-Maske, sollten Teammitglieder sehr nah beieinander arbeiten müssen und nicht immer die 1,5 m Abstandsregel einhalten können. In den meisten Situationen, in denen ein/e Mitarbeiter*in einem/r anderen auf dem Flur, im Aufenthaltsraum, oder auf dem Weg zur Toilette oder in die Kantine begegnet, reichen medizinische Masken aus. Wir bitten Sie daher, eine normale medizinische Maske zu tragen, und das Tragen von FFP2-Masken besonderen Situationen vorzubehalten, da deren Verwendung strengen Regeln unterliegt. Wenn Sie eng mit einer Kollegin / einem Kollegen zusammenarbeiten und das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich ist, müssen Sie Ihre Vorgesetzte / Ihren Vorgesetzten informieren und den Sicherheitsbeauftragten ihres Instituts konsultieren  ( für MPI-FKF oder für MPI-IS).

Die Institute stellen Ihnen für Ihre Arbeit auf dem Campus medizinische Masken zur Verfügung, die über Ihre/n Vorgesetzte/n oder das Sekretariat Ihrer Abteilung ausgegeben werden. 

Jörg Eisfeld und Michael Wied haben freundlicherweise auch die Videos mit der Anleitung zum korrekten Tragen einer medizinischen Maske bzw. einer FFP2-Maske aktualisiert. Bitte sehen Sie sich die Videos hier an.

Der Krisenstab dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen beste Gesundheit!

 

7. Januar 2021

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab wünscht Ihnen ein gutes neues Jahr und beste Gesundheit für das Jahr 2021!

Wir haben uns heute getroffen, um mögliche Auswirkungen des verlängerten Lockdowns bis mindestens 31. Januar 2021 auf unseren Campus zu besprechen. Die Ministerpräsidenten der Länder sowie Bundeskanzlerin Angela Merkel haben sich am Dienstag, den 5. Januar, getroffen und die Verlängerung des harten Lockdowns sowie verschärfte Maßnahmen (siehe unten) angekündigt.

Wir empfehlen allen dringend, während des harten Lockdowns von zu Hause aus zu arbeiten. Wenn Sie dringende oder wichtige Arbeiten im Institut erledigen müssen, können Sie trotzdem zum Campus kommen, er ist wie bisher in Betrieb. Bitte besprechen Sie mit Ihrer/-m Vorgesetzten, um zu entscheiden, ob das Arbeiten auf dem Campus oder das Arbeiten von zu Hause aus für Ihre Situation angemessen ist. Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten, besprechen Sie bitte mit Ihrem/-r Vorgesetzten, wie Sie dies produktiv umsetzen können, und wenn Sie auf dem Campus arbeiten, wie Sie dies sicher tun können, insbesondere bei Arbeit in Laboren arbeiten, da weniger Personen in der Nähe sind (bitte beachten Sie die entsprechenden Labor-Sicherheitsvorschriften).

Unsere Kantine wird am Montag, den 11. Januar 2021, wie geplant wieder öffnen und wie gewohnt

– Belegte Brote ab 10:00 Uhr, sowie
– warmes Mittagessen von 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr

servieren.

Die Speisen werden jedoch ausschließlich zum Verzehr außerhalb der Kantine ausgegeben. Sie können Ihr Essen auf einem Teller und Tablett mitnehmen oder nach einem Einwegbehälter fragen. Bitte nehmen Sie Ihre Mahlzeiten in Ihrem Büro ein; miteinander in den Gemeinschaftsbereichen zu essen ist nicht gestattet. Aus hygienischen Gründen bitten wir Sie, Tabletts, Teller und Besteck nach dem Essen zurückzubringen und nichts in Ihrem Büro oder in den Gemeinschaftsküchen zu hinterlassen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Kantine bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt.

Ab Montag, den 11. Januar 2021, gelten neue und strengere Maßnahmen aufgrund der immer noch steigenden Zahl neuer Coronavirus-Infektionen und einer neuen Virusvariante, die sich in Großbritannien ausgebreitet hat, bekannt als 202012/01, sowie einer ähnlichen, aber anderen Variante, die kürzlich in Südafrika identifiziert wurde (501.V2). Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder beschlossen eine Verschärfung der bisherigen Maßnahmen und kündigten weitere Einschränkungen an, die bis zum 31. Januar 2021 gelten werden.

 

Die wichtigsten neuen Regeln sind:

  1. Ab Montag werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Während bisher rund um die Feiertage Kinder nicht mitgezählt wurden, werden diese nun auch berücksichtigt.
  2. Schulen und Kindertagesstätten bleiben vorerst geschlossen, die Anwesenheitspflicht wird ausgesetzt. Eine Notbetreuung wird eingerichtet. Bis wann genau Schulen und Kindertagesstätten geschlossen bleiben, wird die Landesregierung in den kommenden Tagen bekannt geben.
  3. Für Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung des Virus: Zusätzlich zu der bereits bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht (die frühestens am fünften Tag der Quarantäne beendet werden kann, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt) wird es eine Verpflichtung geben, spätestens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einen Corona-Test durchzuführen. Beachten Sie, dass ein negatives Testergebnis 48 Stunden vor oder bei der Einreise nicht von der Verpflichtung entbindet, für zehn (oder ~5) Tage in Quarantäne zu gehen!


Bitte denken Sie daran, dass Sie zu jeder Zeit einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten und eine Maske tragen müssen, wann immer Sie mit einer anderen Person zusammentreffen könnten, auch in Laboren. Bitte waschen Sie sich häufig die Hände und halten Sie sich an die Regeln der Bürobelegung.

Der Krisenstab dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen beste Gesundheit!

 

14. Dezember 2020

Liebe Mitarbeiterin und Mitarbeiter,

der Krisenstab hat sich heute getroffen, um den harten Lockdown in Deutschland zu besprechen, der am kommenden Mittwoch beginnt. Wir haben beschlossen, die folgenden Ankündigungen mit Ihnen zu teilen.

Wir empfehlen alle, am 16., 17. und 18. Dezember, also am Mittwoch, Donnerstag und Freitag dieser Woche, von zu Hause aus zu arbeiten oder Urlaubstage zu nehmen.

Sowohl das Arbeiten von zu Hause aus als auch die Inanspruchnahme eines Urlaubstages bedürfen der Genehmigung durch Ihre(n) Vorgesetzte(n).

Wenn Sie hier dringende und wichtige Arbeiten zu erledigen haben, können Sie an diesen Tagen trotzdem auf den Campus kommen. Mit anderen Worten: Unser Campus wird am 16. Dezember nicht geschlossen. Bitte besprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzte(n), ob es für Sie am sinnvollsten ist, auf dem Campus zu arbeiten, von zu Hause aus zu arbeiten oder Urlaub zu nehmen.

Wenn Sie nach Dienstag, den 15. Dezember 2020, zum Institut kommen müssen, empfehlen wir Ihnen, Ihre(n) Vorgesetzte(n) im Voraus über Ihre Pläne zu informieren. Denken Sie daran, dass dann weniger Menschen anwesend sein werden. Seien Sie also bei der Arbeit in den Laboren besonders vorsichtig.

Obwohl wir erwarten, dass es auf dem Campus sehr ruhig sein wird, sollten Sie weiterhin eine Maske tragen, wann immer Sie jemandem begegnen könnten; auch in den Laboren. Bitte waschen Sie sich außerdem häufig die Hände, halten Sie Abstand zu anderen und halten Sie sich an die Regeln für die Bürobelegung.

Unsere Empfehlungen für diese drei Tage gelten zusätzlich zu der allgemeinen Erwartung, dass die meisten unserer Beschäftigten von Samstag, 19. Dezember 2020, bis Sonntag, 10. Januar 2021, zu Hause bleiben werden. Zu Hause zu bleiben und Ihre persönlichen Kontakte zu minimieren, sind die besten Möglichkeiten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Abschließend möchten wir bestätigen, dass es für externe Personen immer noch möglich ist, bei Bedarf auf den Campus zu kommen, indem sie den COVID-19-Fragebogen am Empfang ausfüllen und ihre Kontaktperson an der Rezeption treffen. Beispiele für dringende und wichtige Besuche sind ein(e) Techniker(in), der/die kommt, um ein kaputtes Gerät zu reparieren, oder ein(e) Bauarbeiter(in), der/die an laufenden Renovierungsarbeiten beteiligt ist.

Campusbesuche externer Personen, die weder dringend noch wichtig sind, sollten bis nach Ende des harten Lockdowns verschoben werden.

Der Krisenstab dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen alles Gute über die Winterpause. Bleiben Sie gesund!

 

13. Dezember 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus möchte Sie über die folgenden dringenden Neuigkeiten zur Corona-Verordnung informieren.

Ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, wird ganz Deutschland aufgrund der immer noch steigenden Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus in einen harten Lockdown gehen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben beschlossen, die bestehenden Restriktionen zu verschärfen, um die Zahl der Erkrankten deutlich zu reduzieren. Die neuen Maßnahmen wurden am Sonntagmorgen auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben und werden zunächst bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Die wichtigsten neuen Regeln sind:

1. Ab Mittwoch bleiben Schulen und Kindertagesstätten geschlossen, die Anwesenheitspflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notbetreuung eingerichtet, und es wird Fernunterricht angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen getroffen werden.

2. Viele Einzelhandelsgeschäfte werden vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen sein. Geschäfte, die geöffnet bleiben, sind Supermärkte, Babyfachmärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Tankstellen, Autowerkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungskioske, Tierbedarfsgeschäfte und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhändler.

3. Ab Mittwoch sind Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

4. Für die Feiertage, vom 24. bis 26. Dezember 2020 (zuvor 23. bis 27. Dezember), erlauben die Bundesländer – eine Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen – Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an alle appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

5. In der Silvesternacht und am Neujahrstag sind alle Versammlungen im Freien verboten. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

6. Der Verkauf und der sofortige Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum (z. B. Glühwein to go) ist nun verboten.

7. Für Alten- und Pflegeheime und mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ordnen die Bundesländer auch verpflichtende, mehrmals wöchentliche Tests für das Personal in Alten- und Pflegeheimen sowie mobilen Pflegediensten an. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.

8. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5. Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

Bitte beachten Sie auch die neuen Regeln zu den Ausgangsbeschränkungen in der Nacht und bei Tag, die wir hier am Freitag, 11. Dezember 2020, bekannt gegeben haben.

Wie bisher empfehlen wir, nach Möglichkeit und mit Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten von zu Hause aus zu arbeiten. Außerdem regen wir weiterhin an, dass Sie für den Weg zum und vom Campus Ihre Kontakte mit anderen Personen möglichst minimieren, indem Sie öffentliche Verkehrsmittel in Stoßzeiten meiden. Bitte ziehen Sie in Erwägung, mit Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten, früher oder später als üblich zur Arbeit zu kommen oder private Verkehrsmittel wie Auto oder Fahrrad zu nutzen.

Der Krisenstab wird sich Anfang dieser Woche treffen, um zu entscheiden, ob zusätzliche Regeln eingeführt oder weitere Empfehlungen für unseren Campus ausgesprochen werden sollten. Wir werden alle Änderungen und weiteren Entwicklungen so schnell wie möglich bekannt geben.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit für diese wichtigen Ankündigungen.

 

11. Dezember 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

ab morgen, 12. Dezember 2020, gelten aufgrund der noch immer zunehmenden Zahl an Neuinfektionen in Baden-Württemberg landesweit Ausgangsbeschränkungen. Das gab heute Mittag Ministerpräsident Winfried Kretschmann während einer Pressekonferenz bekannt.

Ab Samstag, 12. Dezember 2020 ist daher der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in der Zeit von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr (Nachts) nur aus triftigen Gründen erlaubt. Diese triftigen Gründe sind insbesondere:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
  • Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen.
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren, wie etwa Gassi gehen.
  • Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs.
  • Ansammlungen die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.

Auch tagsüber wird es ab dem 12. Dezember Ausgangsbeschränkungen geben. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 5:00 bis 20:00 Uhr ebenfalls nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den oben genannten Gründen für die Nachtstunden, die auch am Tag gelten, kommen hinzu:

  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
  • Erledigung von Einkäufen.
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung (CoronaVO) wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts.
  • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz.

In Regionen mit mehr als 300 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, sogenannten Hotspots, wird auch tagsüber eine Ausgangssperre verhängt werden. Weder Stuttgart noch Tübingen sind derzeit ein Hotspot: Stuttgart hatte eine 7-Tage-Inzidenz von 129,0 neuen Fällen pro 100.000 Einwohner, Tübingen 144,8 (Daten von gestern).

Vorerst sollen die Maßnahmen bis 10. Januar 2021 gelten, wobei weitere Einschränkungen ab Montag, 14. Dezember, möglich sind. Details werden hierzu am Sonntag während einer Ministerialkonferenz beschlossen.

Lockerungen während der Feiertage bleiben vorerst bestehen.
Zwischen dem 23. und 27. Dezember werden vorerst noch Ausnahmen der ab morgen gültigen Regelung und möglicher weiterer Einschränkungen bestehen. Damit dürfen sich während dieser Zeit bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis zu 14 Jahren hiervon ausgenommen sind.

Vollständiger Lockdown nach den Feiertagen geplant.
Nach den Feiertagen wird bis voraussichtlich zum 10. Januar 2021 ein weitgehend vollständiger Lockdown verhängt. Wie genau der vollständige Lockdown aussehen wird, ist noch nicht im Detail entschieden.

Weitere Informationen ab dem 13. Dezember.
Wir informieren Sie nach Veröffentlichung aller offiziellen Entscheidungen der Landesregierung über die weitere Entwicklung umgehend.

Wie immer schätzt der Krisenstab Ihre Aufmerksamkeit. Bleiben Sie gesund!

 

1. Dezember 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus möchte die folgenden Neuigkeiten zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mitteilen. Aufgrund dieser neuen Verordnung wird die Campus-Regelung über persönliche Treffen leicht geändert (siehe unten); alle anderen bereits bekannt gegebenen Regelungen bleiben weiterhin gültig.

Am Mittwoch, den 25. November, haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen der Länder die Verlängerung mehrerer Maßnahmen angekündigt, um die weiterhin hohe Ausbreitung von COVID-19-Fällen einzudämmen. Am gestrigen Montag, den 30. November, kündigte die Landesregierung an, die im November eingeleiteten Maßnahmen nicht nur bis in den Dezember hinein zu verlängern, sondern auch zu verschärfen.

Diese verschärften Maßnahmen treten am heutigen Dienstag, dem 1. Dezember, in Kraft und gelten zunächst bis zum 20. Dezember 2020. Mitte Dezember werden Bund und Länder die Lage erneut bewerten und die nötigen Schlüsse ziehen.

Die wichtigsten Regeln sind:

  • Es ist nach wie vor dringend erforderlich, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • Ab dem 1. Dezember gilt für alle Arbeits- und Betriebsstätten in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Weiterhin müssen daher alle Mitarbeiter*innen eine Alltagsmaske tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern zu ihren Kolleg*innen in allen Gemeinschaftsbereichen auf dem Campus einhalten, auch im Freien.
  • Nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten dürfen sich privat treffen, sowohl in privaten Räumen als auch im öffentlichen Bereich. Anders als bisher zählen die Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen.
  • Für den 23. bis 27. Dezember ist eine Ausnahme von den Kontaktbeschränkungen vorgesehen: Nur an diesen Tagen dürfen sich bis zu zehn Familienmitglieder und enge Freunde über 14 Jahre sowie Kinder aus diesen Haushalten versammeln, wobei die Beschränkung auf zwei Haushalte aufgehoben ist.
  • Anders als an Weihnachten wird es in Baden-Württemberg für Silvester keine Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben.
  • Ähnlich wie in anderen Bundesländern dürfen in Baden-Württemberg Hotels über die Weihnachtstage öffnen. Diese Regel gilt für Reisende, die zu einem Familienbesuch unterwegs sind und ist auf den Zeitraum vom 23. bis 27. Dezember 2020 beschränkt. Weiterhin nicht erlaubt sind in dieser Zeit Beherbergungen zu touristischen Zwecken (Urlaub, Städtereisen etc.).
  • Die Landesregierung plant die Weihnachtsferien auf den 19. Dezember vorzuziehen.
  • Ab sofort ist das Tragen einer Alltagsmaske im öffentlichen Raum überall Pflicht, sobald mehrere Personen zusammenkommen, z.B. in Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen, vor Geschäften, auf Parkplätzen, auf Wochenmärkten und auf belebten Geh- und Wanderwegen.
  • Alle Freizeiteinrichtungen wie Theater, Vergnügungsparks, Bordelle, Schwimmbäder und Turnhallen bleiben geschlossen.
  • Restaurants, Cafés, Bars und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen.
  • Betriebe, die Dienstleistungen zur Körperpflege anbieten, wie zum Beispiel Kosmetikstudios, bleiben geschlossen.
  • Arbeitgeber sollen den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause ermöglichen.

Die folgenden Arten von Aktivitäten sind weiterhin erlaubt, sofern alle relevanten Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden:

  • Die Lieferung und Abholung von Speisen dürfen weiterhin erfolgen.
  • Betriebskantinen, wie unsere Kantine auf dem Campus, dürfen geöffnet bleiben.
  • Friseursalons dürfen geöffnet bleiben.
  • Einzelhandelsgeschäfte und Großhändler dürfen geöffnet bleiben, mit der Begrenzung von maximal einem Kunden auf 10 Quadratmetern Verkaufsfläche.
  • Schulen und Kindertagesstätten bleiben geöffnet.
  • Individualsport im Freien von maximal 2 Personen oder einem Hausstand ist weiterhin erlaubt.

 

Angesichts der dringenden Notwendigkeit, persönliche Kontakte zu reduzieren, hat der Krisenstab beschlossen die Höchstzahl der Personen bei persönlichen Treffen auf fünf statt wie bisher auf zehn zu reduzieren. Diese Änderung ist in der ersten der folgenden sechs Campusregeln aufgeführt:

  • Ab sofort wird von Treffen mit mehr als fünf Personen auf dem Campus dringend abgeraten. Falls es zwingend erforderlich sein sollte, solche Treffen abzuhalten, müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept entwickeln und vorlegen, das Abstandsregeln, Belüftung und die Auflistung aller Teilnehmer*innen enthalten muss. MPI-FKF- und VAD-Mitarbeiter*innen schicken ihren Hygieneplan bitte an Michael Eppard (m.eppard@fkf.mpg.de) und MPI-IS- und IMW-Mitarbeiter*innen an Barbara Kettemann (kettemann@is.mpg.de).
  • Wie zuvor angekündigt dürfen Speisen und Getränke nur in der Cafeteria und in privaten Büros konsumiert werden. Der Verzehr von Speisen und Getränken in anderen Bereichen des Campus ist nicht gestattet. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, in einer Teeküche Kaffee zu trinken, an einem Tisch in einem Kommunikationsbereich/"Kaffeeecke" oder auf dem Flur zu essen.
  • Personen dürfen in der Cafeteria nicht näher als 1,5 Meter beieinander sitzen. Auch Mitglieder desselben Hausstands müssen in der Cafeteria einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die maximale Personenzahl pro Tisch darf nicht überschritten werden (1 Person für kleine Tische, 2 Personen für große Tische). Das Zusammenschieben von Tischen in der Cafeteria ist verboten.
  • Seit 11. November 2020 darf sich nur noch eine Person in einem Büro zu jedem gegebenen Zeitpunkt aufhalten; diese Regel gilt für alle Büros unabhängig von ihrer Größe und unabhängig davon, ob Mitarbeiter*innen, die sich ein Büro teilen, ggf. im gleichen Haushalt leben. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, ihren Arbeitsplan entsprechend zu gestalten, sodass sie diese Regel einhalten können, indem sie ihre Anwesenheit mit ihrem/ihren Bürokolleg*innen absprechen oder von zu Hause aus arbeiten, jeweils in Absprache mit ihren Vorgesetzten. Ausnahmen von dieser Regel sind nur noch in begründeten Fällen mit Genehmigung durch den Sicherheitsbeauftragten des Instituts möglich.
  • Wir empfehlen, nach Möglichkeit und mit Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten von zu Hause aus zu arbeiten. Außerdem regen wir weiterhin an, dass Sie für den Weg zum und vom Campus Ihre Kontakte mit anderen Personen möglichst minimieren, indem Sie öffentliche Verkehrsmittel in Stoßzeiten meiden. Bitte ziehen Sie in Erwägung, mit Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten, früher oder später als üblich zur Arbeit zu kommen oder private Verkehrsmittel wie Auto oder Fahrrad zu nutzen.
  • Um persönliche Kontakte weiter einzuschränken, sollten Campus-Mitarbeiter*innen Geschäftsreisen so weit wie möglich vermeiden. Notwendige Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands sind weiterhin mit der Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten möglich. Auch internationale Dienstreisen sind möglich, allerdings ist dafür die Zustimmung des zentralen MPG-Krisenstabes notwendig, wie bereits in früheren Ankündigungen erwähnt. Für die Einholung dieser Genehmigung per E-Mail an krisenstab@gv.mpg.de ist die/der Reisende (oder seine/sein Beauftragte/Beauftragter) selbst verantwortlich.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit für diese wichtigen Ankündigungen.

 

13. November 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

angesichts der anhaltend hohen Zahl an Neuinfektionen in unserer Region bittet der Krisenstab alle Vorgesetzten, den Arbeitsbeginn neuer Mitarbeiter*innen und Langzeitgästen, die aus internationalen Risikogebieten einreisen, nach Möglichkeit zu verschieben.

Wenn der Arbeitsantritt nicht verschoben werden kann, müssen sich die neuen Mitarbeiter*innen unter Einhaltung der geltenden Vorschriften nach ihrer Ankunft aus einem internationalen Risikogebiet unmittelbar in eine zehntägige Quarantäne begeben. Einzelheiten finden Sie in der E-Mail des Krisenstabs vom 8. November.

Auf seiner letzten Sitzung beschloss der Krisenstab, die Campus-Regeln anzupassen, um Einreisenden den Aufenthalt in unserem Gästehaus auf dem Campus zu ermöglichen. Diese Entscheidung basiert auf folgenden Argumenten:

  • Derzeit ist es für Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, sehr schwierig, eine Unterkunft außerhalb unseres Campus zu finden.
  • Außerdem möchten wir, dass sich neue Mitarbeiter*innen bei ihrer Ankunft in Stuttgart willkommen fühlen und ihnen der Start so leicht wie möglich gemacht wird.
  • Der Aufenthalt im Gästehaus erleichtert es, den neuen Mitarbeiter / die neue Mitarbeiterin mit Lebensmitteln und notwendigen Alltagsgegenständen zu versorgen.

Wann immer in Ihrem Team ein neuer Mitarbeiter / eine neue Mitarbeiterin aus einem Risikogebiet einreist und die Quarantäne im Gästehaus verbringt, müssen Sie vorab die Kontaktperson Ihres Instituts benachrichtigen, d. h. für MPI-IS und IMW und für MPI-FKF und VAD. Diese Campus-Anmeldung ist unabhängig von der vorgeschriebenen Anmeldung bei den Behörden unter https://www.einreiseanmeldung.de

Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten nur sehr wenige neue Mitarbeiter*innen aus Risikogebieten auf unseren Campus kommen werden. Der Krisenstab wird die Anzahl der betroffenen Personen genauestens beobachten und sich erneut treffen, falls sich die Gesamtzahl 10 Personen nähern sollte, die gleichzeitig im Gästehaus unter Quarantäne stehen.

Solche neuen Mitarbeiter*innen können den Schlüssel zu ihrem Gästehauszimmer nur an der Rezeption in der Heisenbergstr. 1 erhalten. Wir empfehlen, dass die Kontaktperson jedes Teams ebenfalls anwesend ist und den Schlüssel außerhalb unseres Gebäudes übergibt, wobei beide eine Alltagsmasken tragen und immer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten müssen.

Es ist wichtig, dass jedes Team klar kommuniziert, dass die unter Quarantäne gestellte Person ihr Zimmer während der gesamten Dauer der Quarantäne nicht verlassen darf – außer in einem Notfall wie z. B. einem Feueralarm oder wenn sie von den Behörden aufgefordert wird, sich auf COVID-19 testen zu lassen. Betroffene dürfen weder mit ihren Nachbarn in Kontakt kommen, noch in gemeinsame Bereiche des Gästehauses oder zu Spaziergängen ins Freie gehen. Die Gemeinschaftsküchen im Gästehaus dürfen durch betroffene Personen während der Quarantäne ebenfalls zu keiner Zeit benutzt werden. Einreisende, die diese Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig missachten, können von den örtlichen Behörden mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 EUR belegt werden.

Um die Gesundheit des Reinigungspersonals nicht zu gefährden, wird es während der verpflichtenden Quarantäne keinen Reinigungsservice für die Zimmer der neuen Mitarbeiter*innen geben.

Wir bitten alle gastgebenden Abteilungen, Forschungsgruppen und andere Einheiten, dafür zu sorgen, dass alle neuen Mitarbeiter*innen, die im Gästehaus unter Quarantäne stehen:

  • diese sehr wichtigen Vorschriften verstehen und befolgen,
  • täglich mit Lebensmitteln und notwendigen Alltagsgegenständen versorgt werden und
  • während der Quarantäne physisch und geistig gesund bleiben.

Wir empfehlen, neue Mitarbeiter*innen mindestens einmal täglich – auch am Wochenende – virtuell zu kontaktieren, um zu überprüfen, ob alles in Ordnung ist, und bei der Lösung eventueller Probleme zu helfen.

Wenn der/die neue Mitarbeiter*in während des Aufenthalts im Gästehaus COVID-19-ähnliche Symptome zeigen sollte, sollte die Person zusammen mit der Kontaktperson des Teams sofort , unseren Betriebsarzt (https://www.praxis-am-wiesental.de/de), informieren und seinen Rat zum weiteren Vorgehen einholen. Natürlich müssen auch die Behörden auf dem Laufenden gehalten und die Anweisungen befolgt werden, die der/die Mitarbeiter*in nach der digitalen Einreisemeldung erhält.

Sollte es eine(n) neue(n) Mitarbeiter*in mit starken COVID-19-Symptomen geben, rufen Sie die Nummer 116 117 an, um den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu erreichen, oder 112, um den Rettungsdienst zu erreichen. Die meisten neuen Mitarbeiter*innen werden die Notrufnummern nicht kennen, daher ist zu empfehlen, dass die Kontaktperson des gastgebenden Teams für neue Mitarbeiter*innen erreichbar ist, und weiß, was wann zu tun ist.

Denken Sie daran, dass die Quarantäne im Normalfall 10 Tage dauert. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise hebt die sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht nicht mehr auf. Die Behörden können Einzelpersonen auffordern, sich fünf oder mehr Tage nach der Einreise einem Test zu unterziehen, aber sie bieten diese Möglichkeit oft nicht an. Darüber hinaus kann es viele Tage dauern, bis die Ergebnisse eintreffen, sodass jeder von Anfang an eine 10-tägige Quarantäne einplanen sollte.

Wie immer schätzt der Krisenstab Ihre Aufmerksamkeit.

 

10. November 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

leider müssen wir einen neuen bestätigten Fall von COVID-19 auf unserem Stuttgarter Campus im MPI-IS bekanntgeben. Die betroffene Person wurde am Montag, 9. November, getestet und der Test wurde am Dienstag, 10. November, als positiv bestätigt. Die Person war am Freitag, 6. November, zuletzt auf dem Campus und hatte am Sonntag, 8. November, abends die ersten Symptome. Die infizierte Person hatte seit dem 6. November keinen Kontakt mehr zu anderen Max-Planck-Mitarbeiter*innen. Die gesamte Gruppe, zu der die Person gehört, und alle bekannten Kontaktpersonen auf dem Campus arbeiten seit heute, 10. November, von zu Hause aus.

Angesichts dieses Vorfalls und der nach wie vor sehr hohen Fallzahlen in unserer Region hat der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus heute beschlossen, ab sofort weitergehende Regeln für die Bürobelegung einzuführen:

  • Ab sofort darf sich nur noch eine Person in einem Büro zu jedem gegebenen Zeitpunkt aufhalten; diese Regel gilt für alle Büros unabhängig von ihrer Größe.
  • Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgefordert, ihren Arbeitsplan entsprechend zu gestalten, so dass sie diese Regel einhalten können, indem sie ihre Anwesenheit mit ihrem/ihren Bürokolleg*innen absprechen oder von zu Hause aus arbeiten, jeweils in Absprache mit ihren Vorgesetzten.
  • Diese Regel gilt unabhängig davon, ob Mitarbeiter*innen, die sich ein Büro teilen, ggf. im gleichen Haushalt leben. Ab sofort gelten für Personen, die im gleichen Haushalt leben, auf dem Campus keine automatische Ausnahmen mehr.

Ausnahmen von dieser Regel sind nur noch in begründeten Fällen mit neuer Genehmigung durch den Sicherheitsbeauftragten des Institutsmöglich. Mitarbeiter*innen, die eine Sondergenehmigung für die Bürogemeinschaft mit einem/einer Kollegen/Kollegin beantragen möchten, müssen sich persönlich per E-Mail an den Sicherheitsbeauftragten ihres Instituts wenden ( für MPI-FKF oder für MPI-IS). Bitte geben Sie folgende Informationen an:

  • Name, E-Mail-Adresse und Vorgesetzte/r der beiden Personen, die sich ein Büro teilen möchten
  • Die Zimmernummer des betreffenden Büros
  • Der Grund, warum eine Ausnahme beantragt wird

Wenn es die Zeit erlaubt, wird der Sicherheitsbeauftragte oder der stellvertretende Sicherheitsbeauftragte zunächst die Größe und Form des betreffenden Büros überprüfen. Wenn es groß genug ist, werden sie dann das Büro inspizieren, um festzustellen, ob Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden können, die es zwei Personen erlauben, es gleichzeitig zu besetzen. Zu den möglichen Ausgleichsmaßnahmen, die erforderlich sein könnten, gehören physische Barrieren, ständiges Tragen von Masken und häufiges Lüften.

Wichtig: Ab sofort können sich zwei Personen nur nach Genehmigung durch ihren Sicherheitsbeauftragten und nur dann zusammen in einem Büro aufhalten, wenn sie alle festgelegten Ausgleichsmaßnahmen befolgen.

Wir verstehen, dass die Umsetzung dieser neuen Bürobelegungsregel eine Herausforderung darstellen wird. Wir bitten Sie eindringlich, uns beim Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter*innen auf dem Campus zu unterstützen, da dies die höchste Priorität des Krisenstabs ist. Wir können uns gegenseitig am besten schützen, wenn wir alle ausnahmslos die oben genannten Regeln befolgen.

Angesichts der besorgniserregenden Lage fordern wir alle Mitarbeiter*innen und Gäste auf dem Campus dringend dazu auf, alle Campus-Regeln strikt zu befolgen. Gemeinsam können wir diese Krise meistern!

 

8. November 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Gäste,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus möchte Sie hiermit auf die neuen Regelungen für die Einreise aus einem Coronavirus-Risikogebiet nach Deutschland lenken. Die baden-württembergische Landesregierung hat jüngst eine entsprechende Verordnung für Baden-Württemberg erlassen.

Ab Sonntag, dem 8. November, werden Personen, die aus einem vom RKI festgelegten Risikogebiet außerhalb der Bundesrepublik nach Deutschland einreisen, bei ihrer Ankunft keinen kostenlosen Coronavirus-Test mehr machen.

Stattdessen müssen sich – mit wenigen Aufnahmen – alle Einreisenden aus einem Risikogebiet unmittelbar in eine verpflichtende Quarantäne begeben.

  • Die Dauer der Quarantäne bei Einreise beträgt 10 Tage (statt bisher 14 Tage).
  • Eine sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht mit Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise wird jedoch nicht mehr generell möglich sein.
  • Einreisende haben nun neu die Möglichkeit, frühestens am 5. Tag nach der Einreise einen Corona-Test durchführen zu lassen. Mit Vorlage eines negativen Testergebnisses kann die Quarantäne verkürzt werden.
  • Ausnahmen bestehen für Grenzpendler und andere Sonderfälle.

Die Einzelheiten dieser neuen Regeln finden sich in der folgenden Pressemitteilung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-einreise-quarantaene-ab-8-november/

Darüber hinaus möchten wir Sie daran erinnern, dass jeder, der aus einem internationalen Risikogebiet nach Deutschland einreist, sich vor der Einreise digital registrieren muss. Die neue Webanwendung "Digitale Einreisemeldung" (DEA) ersetzt die bisherige Aussteigerkarte. Sie ist ab dem 8. November 2020, 18.00 Uhr, für Nutzer digitaler Geräte (Desktop, Tablet, Smartphone) weltweit auf der folgenden Website zugänglich:
www.einreiseanmeldung.de

Unsere Campus-Regeln für Einreisende aus Risikogebieten bleiben bis auf Weiteres unverändert. Eine Person, die aus einem Risikogebiet einreist ist, darf den Campus erst betreten, nachdem sie 1) ein negatives Ergebnis für einen Test erhalten hat, der frühestens fünf Tage nach der Einreise durchgeführt wurde, oder 2) die gesamte Dauer der verpflichtenden Quarantäne abgewartet hat.

Die Änderung der staatlichen Regelungen wird sich insbesondere auf neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirken, die zum Arbeitsantritt aus Risikogebieten einreisen. Wir bitten daher alle aufnehmenden Abteilungen, Forschungsgruppen und sonstige Arbeitsgruppen, dafür zu sorgen, dass alle neuen Mitarbeiter*innen die neuen Bestimmungen zur Einreise-Quarantäne verstehen und befolgen, ihnen bei der Suche nach einem sicheren Ort für die obligatorische Quarantäne zu helfen (im Gästehaus des Campus ist dies nicht erlaubt) und sie bei der Versorgung mit Lebensmitteln zu unterstützen.

Wir hoffen, dass es mit diesen neuen Einreisebestimmungen (sowie den anderen Einschränkungen dieses vierwöchigen "Lockdowns light") gelingt, die Infektionen in unserer Region und in ganz Deutschland einzudämmen.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, um Sie an das Employee Management Assistance Program (EMAP) zu erinnern, das vom Fürstenberg-Institut durchgeführt wird und allen MPG-Mitarbeiter*innen in diesen schwierigen Zeiten kostenlose Unterstützung bietet. Auch die in Ihrem Haushalt lebenden Familienmitglieder können EMAP nutzen.

Wenn Sie schnelle und anonyme Unterstützung in einer Krise benötigen, die Ihre Arbeit – sei es beruflich, privat oder gesundheitlich – beeinträchtigt, steht Ihnen EMAP kostenlos zur Verfügung. Rufen Sie einfach 0800/387 78 36 aus Deutschland oder 00800/38 77 83 62 aus dem Ausland an, um sofortige Hilfe zu erhalten. Sagen Sie der Vermittlung, dass Sie von der MPG aus anrufen. Expertinnen und Experten stehen Ihnen in Deutsch oder Englisch zur Verfügung, auf Wunsch auch in anderen Sprachen. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.

Wie immer dankt Ihnen der Krisenstab für Ihre Aufmerksamkeit für diese wichtigen Ankündigungen.

 

30. Oktober 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich am 29. Oktober zu seiner 23. Sitzung, um die für Deutschland erlassen neuen Coronavirus-Regeln zu erörtern und um neue Campus-Regeln bekanntzugeben, wie nachstehend erläutert:


1. Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten haben gestern strenge neue Maßnahmen beschlossen, um die rasch steigende Zahl neuer COVID-19-Fälle zu stoppen. Diese Maßnahmen treten ab Montag, dem 2. November, für ganz Deutschland in Kraft. Dieser „Lockdown light“ ist zunächst für vier Wochen gültig. Alle staatlichen Neurungen im Überblick können Sie dieser Infografik entnehmen.


2. Wir empfehlen Ihnen, die offizielle Ankündigung dieser Entscheidungen zu lesen und weisen auf die ausführlichere Zusammenfassung im sechsseitigen Beschlussdokument hin (beide Dokumente in deutscher und englischer Sprache verfügbar). Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Alle werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • Maximal 10 Personen aus maximal 2 Haushalten dürfen sich an jedem öffentlichen oder privaten Ort versammeln.
  • Alle werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen zu verzichten. Inlandsreisen, tagestouristische Ausflüge und auch Besuche von Verwandten sollten vermieden werden.
  • Alle Freizeiteinrichtungen werden geschlossen, einschließlich Theater, Freizeitparks, Bordelle, Schwimmbäder und Fitnessstudios.
  • Restaurants, Cafés, Bars und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, z. B. Kosmetikstudios, werden geschlossen.
  • Arbeitgeber sollen den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause ermöglichen.
  • Den Regierungschefs ist bewusst, dass dies besonders radikale Maßnahmen sind, aber sie sind notwendig und verhältnismäßig, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, was ein gesetzlich geschütztes Recht ist, und um noch größere wirtschaftliche Schäden abzuwenden, die bei einer unkontrollierten Ausbreitung der Pandemie entstehen würden.


3. Sie kündigten außerdem an, dass folgende Arten von Aktivitäten während dieses Zeitraums fortgesetzt werden können (nicht eingestellt werden), sofern alle relevanten Hygiene- und Distanzierungsregeln eingehalten werden:

  • Die Lieferung und Abholung von Speisen darf weiterhin erfolgen.
  • Betriebskantinen, wie unsere Kantine auf dem Campus, dürfen geöffnet bleiben.
  • Friseursalons dürfen geöffnet bleiben.
  • Einzelhandelsgeschäfte und Großhändler dürfen geöffnet bleiben, mit der Auflage von maximal einem Kunden auf 10 Quadratmetern Verkaufsfläche.
  • Schulen und Kindertagesstätten bleiben geöffnet.
  • Sportliche Aktivitäten im Freien von maximal 2 Personen oder einem Hausstand sind weiterhin erlaubt.


4. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, die persönlichen Kontakte zu reduzieren, hat der Krisenstab beschlossen, unsere Campus-Regeln ab sofort durch die folgenden vier Punkte restriktiver zu gestalten:

  1. Wir raten dringend von persönlichen Treffen mit mehr als zehn Personen ab. Wenn es unbedingt erforderlich ist, solche Treffen abzuhalten, dann muss der Veranstalter ein Hygienekonzept entwickeln und vorlegen, das Abstandsregeln, Belüftung und die Auflistung aller Teilnehmer enthalten muss. MPI-FKF- und VAD-Mitarbeiter*innen schicken ihren Hygieneplan bitte an Michael Eppard (m.eppard@fkf.mpg.de) und MPI-IS- und IMW-Mitarbeiter*innen an Barbara Kettemann (kettemann@is.mpg.de).
  2. Speisen und Getränke dürfen nur in der Cafeteria und in privaten Büros konsumiert werden. Das bedeutet, der Verzehr von Speisen und Getränken in anderen öffentlichen Bereichen des Campus ist nicht gestattet. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, in einer Teeküche Kaffee zu trinken, an einem Tisch in einem Kommunikationsbereich/"Kaffeeecke" oder auf dem Flur zu essen.
  3. Personen dürfen in der Cafeteria nicht näher als 1,5 Meter beieinander sitzen. Mitglieder desselben Hausstands müssen in der Cafeteria auch einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten. Unter keinen Umständen darf die maximale Personenzahl pro Tisch überschritten werden (1 Person für kleine Tische, 2 Personen für große Tische).
  4. Das Zusammenschieben von Tischen in der Cafeteria ist verboten. Die Tische und Stühle werden von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit so positioniert, dass zwischen den Personen, die ohne Maske essen und trinken, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird. Stellen Sie keine Tische oder Stühle in der Cafeteria um.


5. Wir empfehlen Ihnen, gegebenenfalls von zu Hause aus zu arbeiten, nachdem Sie die Genehmigung Ihres Vorgesetzten erhalten haben. Außerdem ermutigen wir Sie für den Weg zum und vom Campus, Ihre Kontakte mit anderen Personen zu minimieren, indem Sie öffentliche Verkehrsmittel in Stoßzeiten meiden. Bitte ziehen Sie in Erwägung, mit Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten, früher oder später als üblich zur Arbeit zu kommen oder private Verkehrsmittel wie Auto oder Fahrrad zu nutzen.


6. Um persönliche Kontakte weiter einzuschränken, sollten Campus-Mitarbeiter*innen Geschäftsreisen so weit wie möglich vermeiden. Notwendige Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands sind immer noch mit der Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten möglich. Auch internationale Dienstreisen sind möglich, allerdings ist dafür die Zustimmung des zentralen MPG-Krisenstabes notwendig, wie bereits in früheren Ankündigungen erwähnt. Für die Einholung dieser Genehmigung per E-Mail an krisenstab@gv.mpg.de ist die/der Reisende (oder eine Vertretung) verantwortlich.


7. Abschließend möchten wir Sie nochmals daran erinnern, weiterhin alle Hygienevorschriften auf dem Campus einzuhalten:

  • Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen, die nicht zu Ihrem Hausstand gehören.
  • Tragen Sie in allen öffentlichen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Waschen Sie gründlich und häufig Ihre Hände.
  • Öffnen Sie Fenster zur Belüftung.
  • Halten Sie die maximale Personenzahl für jeden Raum ein.
  • Treffen Sie sich wann immer möglich online.
  • Behalten Sie alle Ihre RKI-Kontakte der Kategorie 1 im Auge (mehr als 15 Minuten „face-to-face“ oder mehr als 30 Minuten im selben Raum).
  • Verwenden Sie die Corona-Warn-App für die automatische Kontaktverfolgung.


Für den Krisenstab hat der Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter*innen auf dem Campus höchste Priorität. Am besten können wir uns gegenseitig schützen, wenn wir jeden Tag alle diese Regeln befolgen, sowohl bei der Arbeit als auch in unserem privaten Umfeld.

Der Krisenstab wird die Situation weiterhin genau beobachten und unsere Campus-Regeln anpassen, sobald neue Gesetze und Vorschriften von der Bundesregierung, Baden-Württemberg und der Max-Planck-Gesellschaft verfügbar sind. Bei Fragen oder sonstigen Anliegen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitglieder des Krisenstabs.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit für diese wichtigen Ankündigungen.

 

13. Oktober 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus möchte Sie über die folgenden Aktualisierungen bezüglich der Coronavirus-Situation in Stuttgart informieren. Diese Ankündigungen erfordern keine Änderungen unserer Campusregeln; alle zuvor angekündigten Regeln sind weiterhin gültig.

Die Zahl der bestätigten Fälle von Coronavirus-Infektionen ist in den vergangenen Tagen in Deutschland sehr stark angestiegen. Insbesondere der 7-Tage-Inzidenzwert der Infektionen pro 100.000 Einwohner erreichte für die Stadt Stuttgart am Montag, den 12. Oktober den Wert von 70.0, was deutlich über dem Schwellenwert, der sogenannten „Eingriffsstufe”, von 50 liegt.

Die Stadt Stuttgart kündigte daher mehrere Maßnahmen an, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen:

  1. Die Stadtverwaltung wird anordnen, dass private Feiern nur noch mit zehn Teilnehmern in privaten und 25 Teilnehmern in öffentlichen und angemieteten Räumen zulässig sind. Die Allgemeinverfügung wurde am Montag veröffentlicht und wird ab Mittwoch, 14. Oktober, 0.00 Uhr, gelten. Mit verstärkten Kontrollen soll darüber hinaus gegen illegale Partys vorgegangen werden.
  2. Außerdem wird das Tragen einer MundNasenBedeckung innerhalb des Stuttgarter CityRings verpflichtend, d. h. in dem Gebiet, das von den folgenden Straßen umgeben ist und in dieser Online-Karte dargestellt ist:
    Arnulf-Klett-Platz (mit Arnulf-Klett-Passage), Friedrichstraße, Theodor-Heuss-Straße, Rotebühlplatz (einschließlich City Plaza und Rotebühlpassage), Paulinenstraße, Rupert-Mayer-Platz, Vorplatz der Kirche St. Maria, Feinstraße, Österreichischer Platz, Hauptstätter Straße, Charlottenplatz (einschließlich Charlotten-Passage), Konrad-Adenauer-Straße, Gebhard-Müller-Platz, Schillerstraße.
  3. Der Verkauf und der Konsum von Alkohol soll eingeschränkt werden. Zu den Orten, an denen nach 23.00 Uhr kein Alkohol mehr getrunken werden darf, gehören der Bereich des „City-Rings” und mehrere andere in der Pressemitteilung der Stadt Stuttgart genannte Orte. Bereits ab 21 Uhr dürfen anliegende Geschäfte keine alkoholischen Getränke mehr verkaufen – davon ausgenommen sind konzessionierte Gastronomiebetriebe. Die Beschränkungen für den Konsum und den Verkauf von Alkohol sollen für zwei Wochen gelten. Eine Sperrstunde für Restaurants und Bars wird aktuell nicht verfolgt.
  4. Zuschauer sind bei FußballSpielen vorübergehend nicht zulässig. Bei anderen Sport‐ oder Kulturveranstaltungen sind bis zu 500 Zuschauer zulässig, sie müssen durchgehend eine Maske tragen.
  5. Der Oberbürgermeister wird zu Beginn der Woche die wichtigsten Dienstleister in der Stadt kontaktieren und bitten, die Möglichkeiten zum HomeOffice zu schaffen oder auszuweiten.
  6. Die Stadt will als Trägerin der Schulen für mehr Abstand zwischen Fahrgästen in Bussen und Bahnen sorgen.

Diese neue Situation in der Stadt Stuttgart hat derzeit keine Auswirkungen auf die Präsenz auf unserem Campus. Alle unsere derzeitigen Coronavirus-Regelungen bleiben in Kraft. Wie bisher soltten Arbeiten, die von zu Hause aus erledigt werden können, mit Zustimmung Ihres Vorgesetzten von zu Hause aus erledigt werden.

Beherberungsverbote für Reisende aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands gelten ausdrücklich nur für touristische Zwecke. Geschäftsreisen sind davon nicht betroffen. Mitarbeiter*innen, die während dieser Zeit eine Dienstreise unternehmen müssen, sollten sich mit ihrem/ihrer Vorgesetzten in Verbindung setzen, um eine kurze schriftliche Bestätigung des Instituts über den Grund der Dienstreise zu erhalten. Dieses Dokument kann dann bei Fragen während der Reise vorgelegt werden.

Der Krisenstab ist jedoch sehr besorgt über die Situation. Wir möchten Sie daher dringend an folgende Maßnahmen erinnern:

  • Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen ein, die nicht im selben Haushalt wie Sie wohnen.
  • Tragen Sie in Gemeinschaftsbereichen eine Alltagsmaske.
  • Waschen Sie regelmäßig gründlich Ihre Hände.
  • Beachten Sie die maximale Belegung der Büros.
  • Halten Sie Meetings vorzugsweise online ab, wann immer dies möglich ist.

Wir werden die Entwicklung weiterhin aufmerksam beobachten und, falls erforderlich, unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit aller Mitarbeiter*innen auf dem Campus zu schützen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

 

15. September 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

 der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich zu seiner zweiundzwanzigsten Sitzung am Montag, den 14. September, um die COVID-19-Situation zu erörtern. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Ankündigungen.

 Es gibt keine neuen bestätigten Fälle von COVID-19 auf unserem Campus.

 Da die Situation hier in Stuttgart recht stabil ist, haben wir für unseren Campus keine neuen Regeln erlassen.

 Wir möchten Sie jedoch daran erinnern, die bisher aufgestellten Regeln weiterhin zu beachten, die auch auf unserer Website aufgeführt sind. Die Einhaltung dieser Regeln trägt dazu bei, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller unserer Mitarbeiter*innen zu schützen. Der Krisenstab erinnert Sie insbesondere an die folgenden wichtigen Regeln:

 1. Nur gesunde Personen dürfen den Campus betreten. Personen mit Coronavirus-ähnlichen Symptomen (auch milde Symptome, die vollständige Liste finden Sie unten) oder Personen, die Kontakt zu einem möglichen Coronavirus-Fall hatten, müssen zu Hause bleiben und ihre/-n Vorgesetzte/-n sowie den Ansprechpartner Ihres Instituts ( für MPI-FKF oder für MPI-IS), informieren.

Laut RKI sind die häufigsten COVID-19-Symptome Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen sowie ein allgemeines Schwächegefühl.

 2. Bitte tragen Sie eine Alltagsmaske, wenn Sie sich in Gemeinschaftsbereichen auf dem Campus aufhalten, z. B. in den Eingangsbereichen, Fluren, Chill-out-Bereichen, wenn Sie vor der Kantine anstehen und in den Toiletten. Halten Sie immer eine Maske bereit und tragen Sie diese, wenn es angebracht ist.

 3. Halten Sie einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Personen ein, die nicht in Ihrem Haushalt leben. Diese Regel gilt zu jeder Zeit und an jedem Ort auf dem Campus. Beachten Sie außerdem die Regeln für die maximale Belegung der Tische in der Kantine (es ist maximal 1 Person an einem kleinen Tisch, maximal 2 Personen aus verschiedenen Haushalten an einem großen Tisch erlaubt) sowie die Regeln für die maximale Belegung der Büros (eine Person pro Büro wird bevorzugt, maximal 1 Person pro Büro kleiner als 11 Quadratmeter, maximal 2 Personen für Büros größer als 11 Quadratmeter).

4. Um den Kontakt zu anderen zu minimieren und die Wartezeit zu verkürzen, erwägen Sie bitte, früher oder später als gewöhnlich zum Mittagessen zu gehen. Die Kantine serviert belegte Brötchen und andere kalte Speisen zum Mitnehmen von 10.00 bis 14.00 Uhr. Warme Speisen werden zwischen 11.30 und 13.30 Uhr serviert. Die längste Schlange, die sich bildet, ist für warmes Essen; Personen, die belegte Brötchen und andere kalte Speisen kaufen möchten, können die Ausgangstreppe benutzen, um die Warteschlange für warmes Essen zu umgehen, solange sie eine Maske tragen, einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen einhalten und die maximal erlaubte Anzahl von 6 Kunden im Bereich der Essensausgabe der Kantine nicht überschritten wird.

5. Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände mit der von den Gesundheitsbehörden empfohlenen Methode, wozu auch das Einreiben mit Seife für 20 bis 30 Sekunden gehört. Achten Sie besonders darauf, Ihre Hände zu waschen, wenn Sie unsere Gebäude von außen betreten, Ihr Gesicht berühren, sich die Nase putzen, vor dem Essen oder dem Besuch der Kantine, nach dem Essen oder nach Verlassen der Kantine und beim Verlassen der Toilette.

Wir werden die Situation vor Ort weiterhin beobachten und unsere Campusregeln entsprechend anpassen, wenn es einen signifikanten Anstieg oder Rückgang der COVID-19-Fallzahlen in unserer Region gibt.

Der MPI-Krisenstab Stuttgart dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

16. August 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich am Mittwoch, den 12. August, um die aktuelle COVID-19 Situation zu besprechen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Ankündigungen.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) beobachtet kontinuierlich die weltweite Pandemie und führt eine aktuelle Liste internationaler Risikogebiete, die derzeit ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 aufweisen; eine archivierte PDF-Datei in englischer Sprache finden Sie unten auf der Seite. Diese Liste der Risikogebiete umfasst derzeit mehr als 150 Regionen, darunter Indien, Iran, die Türkei, die USA, Luxemburg, Antwerpen, das spanische Festland und die Balearische Inseln (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera und andere, aber nicht die Kanarischen Inseln).

Wie bereits angekündigt, sollten Sie bei der Auswahl eines Reiseziels und bei der Rückkehr von einer Reise die Liste der Risikogebiete sorgfältig prüfen. Wir raten allen Mitarbeiter*innen, Risikogebiete nach Möglichkeit zu meiden.

Seit dem 8. August muss jede Person, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet nach Deutschland einreist, auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Diese obligatorische Testpflicht gilt für Menschen aller Nationalitäten, für Menschen aller Altersgruppen einschließlich Kinder und Kleinkinder und für alle Formen des Reisens, für alle aus dem Urlaub zurückkehrenden Mitarbeiter*innen und für alle Neuankömmlinge an unserem Institut.

Eine Person, die nach Deutschland einreist, hat drei Optionen für diesen obligatorischen ersten Test:

  • Durchführung eines vom RKI anerkannten molekularbiologischen (PCR) Tests kurz vor Beginn der Rückreise und Vorlage des negativen Testergebnisses am Flughafen oder einer anderen Einreisestelle. Das negative Testergebnis muss zum Zeitpunkt der Vorlage weniger als 48 Stunden alt sein, um gültig zu sein. PCR-Tests aus allen EU-Ländern und etwa 100 weiteren Ländern werden derzeit vom RKI anerkannt (siehe unten auf der Seite eine archivierte PDF-Datei in englischer Sprache).
  • sich einem kostenlosen PCR-Test am Ankunftsort zu unterziehen; in Baden-Württemberg ist der Test derzeit am Flughafen Stuttgart, Flughafen Karlsruhe, Flughafen Friedrichshafen, am Hauptbahnhof Stuttgart und an der A5 an der Autobahnraststätte Neuenburg-Ost erhältlich. Er ist auch auf dem Flughafen Frankfurt und anderen großen Flughäfen in ganz Deutschland verfügbar. Bitte beachten Sie, dass die Wartezeit manchmal mehrere Stunden betragen kann.
  • Durchführung eines kostenlosen PCR-Tests in einem Corona-Testzentrum, einer Facharztpraxis oder in der Praxis Ihres Hausarztes innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr. Zum Beispiel bietet die außerhalb des Campus gelegene Praxis unseres Betriebsarztes, Dr. Zehender, diesen Test in Büsnau an.

Wichtig ist, dass alle Reisenden, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, in Quarantäne bleiben müssen, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Personen, die diese Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig missachten, können mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 EUR bestraft werden.

Darüber hinaus muss sich jede Person bei der Einreise aus einem Risikogebiet bei den lokalen Behörden melden. In der Region Stuttgart schreiben Sie bitte an sicherheit@stuttgart.de und geben Sie an, aus welcher Risikoregion Sie einreisen, Datum und Uhrzeit Ihrer Rückkehr nach Deutschland, welches Verkehrsmittel (Flugzeug, Zug, Auto usw.) Sie benutzt haben, Ihren Namen, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihre Adresse in der Region Stuttgart. Wenn Sie bereits ein negatives Testergebnis haben, geben Sie dieses bitte ebenfalls in der Nachricht an.

Da der PCR-Test eine gerade erst passierte Neuansteckung mit SARS-CoV-2 nicht nachweisen kann und weil er manchmal irrtümlich ein negatives Ergebnis liefert, empfehlen die Gesundheitsbehörden außerdem dringend, sich vier bis fünf Tage nach der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland einem zweiten PCR-Test zu unterziehen. Dieser Test ist ebenfalls kostenlos und kann an den gleichen Orten wie der erste obligatorische Test durchgeführt werden.

Der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen ist für den Campus-Krisenstab von größter Bedeutung. Wir wollen, dass unser Campus noch sicherer ist als andere Einrichtungen in Stuttgart. Deshalb haben wir beschlossen, von einer Person, die aus einem Risikogebiet einreist, zu verlangen, dass sie einen zweiten PCR-Test vier bis fünf Tage nach ihrer Einreise nach Deutschland machen muss. Erst wenn dieser ebenfalls negativ ist, darf die Person unsere Institutsgebäude betreten.

Mit anderen Worten: Jede Person, die Heisenbergstr. 1, Heisenbergstr. 3, das S-Gebäude oder das Präzisionslabor betreten will, muss vier bis fünf Tage nach der Einreise aus einem Risikogebiet warten, einen zweiten kostenlosen PCR-Test machen und ein negatives Ergebnis erhalten. Es wird erwartet, dass Sie während der Wartezeit von zu Hause aus arbeiten oder Urlaub nehmen. Personen, die aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind und nach ihrer Ankunft keinen zweiten Test machen, müssen vierzehn Tage warten, bis sie unsere Gebäude auf dem Campus betreten dürfen.

Dem Krisenstab ist bewusst, dass diese Forderung nach einem zweiten negativen Test eine zusätzliche Belastung für unsere Mitarbeiter*innen bedeutet, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass die Vorteile einer Verringerung der Übertragungschancen von COVID-19 innerhalb unserer Campus-Community die Nachteile überwiegen.

Der Klarheit halber sei angemerkt, dass Einzelpersonen während der Zeit, die sie auf die Durchführung und das Ergebnis des zweiten Tests warten, nicht in Quarantäne müssen. Der Krisenstab empfiehlt ihnen, den Kontakt mit anderen zu vermeiden, um eine mögliche Virusübertragung einzuschränken, aber sie dürfen mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren (mit einer Maske), einkaufen gehen (mit einer Maske) und alle anderen Aktivitäten ausüben, mit Ausnahme des Betretens unseres Gebäudes auf dem Campus.

Wichtig ist, dass der Krisenstab beschlossen hat, Neuankömmlingen schon nach einem einzigen negativen Testergebnis den Aufenthalt im Gästehaus zu gestatten. Wir gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten nur eine kleine Zahl neuer Mitarbeiter aus Risikogebieten auf unseren Campus kommen werden, und wir möchten ausdrücklich, dass sie zu Beginn ihrer Zeit in Deutschland im Gästehaus bleiben können. Sie unterliegen der gleichen Anforderung, einen zweiten PCR-Test zu machen und zu bestehen, bevor sie unser Hauptgebäude betreten dürfen. Bis zum Vorliegen des zweiten negativen Testergebnisses sollten sie engen Kontakt mit ihren Nachbarn vermeiden und nicht in Gemeinschaftsbereiche des Gästehauses gehen, wenn dies nicht notwendig ist.

Ein weiterer nützlicher Hinweis ist, dass Personen, die aus allen anderen Regionen (mit Ausnahme der Risikogebiete) nach Deutschland einreisen, ebenfalls berechtigt sind, innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise einen kostenlosen PCR-Test zu erhalten. Diese Tests sind an den oben genannten Orten erhältlich; Sie sollten einen Nachweis über Ihren Aufenthalt außerhalb Deutschlands mitbringen, z. B. ein Flugticket oder eine Hotelrechnung. Eine Quarantäne ist in der Regel nicht erforderlich, bevor man sich diesem freiwilligen Test unterzieht oder auf sein Ergebnis wartet, aber Personen, die möglicherweise exponiert waren und/oder Symptome ähnlich denen von COVID-19 aufweisen, sollten sich selbst isolieren und einen Arzt oder die Gesundheitsbehörden kontaktieren.

Bitte richten Sie Fragen und Anliegen an die Ansprechpartner Ihres Instituts ( für MPI-FKF oder für MPI-IS). Sie können sich auch jederzeit an jedes Mitglied des Krisenstabs wenden.

Der Fragebogen für Besucher*innen unseres Campus und unsere Coronavirus-Website werden ständig aktualisiert, um Änderungen zu berücksichtigen. Wir werden die Situation vor Ort weiter beobachten und unsere Campusregeln bei Änderungen entsprechend anpassen. In der Zwischenzeit erinnern wir Sie freundlich daran, alle von den Gesundheitsbehörden empfohlenen und auf unserer Website aufgeführten Hygiene- und Social-Distancing-Regeln zu befolgen.

Der MPI-Krisenstab Stuttgart dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

28. Juli 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich gestern erneut, um die aktuelle COVID-19 Situation zu besprechen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Ankündigungen.

Wir passen unsere Social-Distancing-Regeln leicht an, um in Ausnahmefällen flexibler reagieren zu können: Mitglieder desselben Haushalts dürfen jetzt näher zusammenrücken, als die bisher vorgeschriebene Distanz von 1,5 Metern.

Personen aus unterschiedlichen Haushalten müssen jedoch weiterhin Social Distancing betreiben, indem sie ausnahmslos immer mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt bleiben und dafür sorgen, dass der Raum, in dem sie sich befinden, gut belüftet ist. Wir bitten Sie höflich, sich an diese Regel zu halten, als Zeichen des Respekts gegenüber anderen.

Wir möchten Sie auch nachdrücklich daran erinnern, beim Verlassen Ihres Büros und beim Betreten von Gemeinschaftsbereichen wie den Fluren, Chill-out-Ecken, der Warteschlange zur Kantine oder den Toiletten eine Alltagsmaske zu tragen. Wir haben in letzter Zeit feststellen müssen, dass diese Regel mehrfach gebrochen wurde, und deshalb bitten wir alle dringend daran zu denken, immer eine Maske bereitzuhalten und sie gegebenenfalls zu tragen.

Die Sommerferien stehen vor der Tür und deshalb haben wir auf der Startseite unserer Website den Link zu den vom Robert Koch-Institut eingestuften Risikogebieten eingefügt. Die hier aufgeführten Staaten werden aktuell als Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen. Bitte prüfen Sie die Liste sorgfältig, wenn Sie ein Reiseziel auswählen. Wir raten allen Mitarbeiter*innen, Risikogebiete nach Möglichkeit zu meiden.

Sollten Sie ein Risikogebiet als Reiseziel wählen oder müssen Sie aus persönlichen Gründen in ein solches Land reisen, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. Es liegt in Ihrer persönlichen Verantwortung, sich bei den örtlichen Behörden zu erkundigen, ob Sie sich bei Ihrer Rückkehr in Quarantäne begeben oder einen aktuellen Corona-Test vorlegen müssen.

Sprechen Sie mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten auch darüber, wie Sie vorgehen sollen, einschließlich der Frage, wann es sicher ist, auf den Campus zurückzukommen. Bitte beachten Sie auch, dass ein Ort, den Sie besuchen, während Ihres Aufenthalts oder nach Ihrer Rückkehr möglicherweise als Risikogebiet ausgewiesen wird. Bitte überprüfen Sie daher jedes Mal die Liste, wenn Sie nach Deutschland einreisen, und in regelmäßigen Abständen für zwei Wochen nach Ihrer Rückkehr.

Hiermit erinnern wir Sie erneut an die Regeln für die Bürobelegung: Derzeit dürfen maximal zwei Personen aus verschiedenen Haushalten zusammen in einem Büro arbeiten, und zwar nur dann, wenn es größer als 11 Quadratmeter ist. Wir fordern Sie auf, sich nicht gegenüber zu sitzen. Die Eine-Person-pro-Büro-Regel bleibt für Büros unter 11 Quadratmetern bestehen. Bleiben Sie in Gemeinschaftsbüros stets mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt, wenn Sie nicht zum selben Haushalt gehören, und sorgen Sie für eine gute Belüftung des Raumes.

Wir möchten Sie auch nochmal daran erinnern, sich regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen, richtig zu husten oder zu niesen, zu Hause zu bleiben, wenn Sie sich krank fühlen, und alle anderen Hygienevorschriften anzuwenden, die von den Gesundheitsbehörden empfohlen werden und hier aufgeführt sind.

Wir werden die Situation vor Ort weiter beobachten und die Regeln für unseren Campus entsprechend anpassen, wenn es einen signifikanten Anstieg oder Rückgang der Prävalenz von COVID-19 in unserer Region gibt.

Der MPI-Krisenstab Stuttgart dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

2. Juli 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich gestern erneut, um die aktuelle COVID-19 Situation zu besprechen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Ankündigungen.

Um mehr Mitarbeiter*innen bei der Rückkehr auf den Campus zu unterstützen, haben wir beschlossen, die Regeln für die Bürobelegung wie folgt zu ändern:

  • Von nun an dürfen zwei Personen zusammen in einem Büro arbeiten, wenn es größer ist als 11 Quadratmeter. Die Eine-Person-pro-Büro-Regel bleibt für Büros unter 11 Quadratmeter bestehen.
  • Bitte bleiben Sie in Gemeinschaftsbüros zu jeder Zeit mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt und sorgen Sie für eine gute Belüftung des Raumes.
  • Bei der Arbeit am Schreibtisch ist das Tragen einer Alltagsmaske nicht zwingend erforderlich.
  • Bitte tragen Sie eine Alltagsmaske, wenn Sie Ihr Büro verlassen und in Gemeinschaftsbereiche wie die Flure, Chill-out-Ecken, die Warteschlange zur Kantine oder in die Toiletten gehen.
  • Wir fordern Sie auf, die sich ein Büro teilen, sich nicht gegenüber zu sitzen. In Fällen, in denen sich diese Sitzordnung nicht vermeiden lässt, kann unter Umständen eine Kunststoffwand installiert werden. Bitte wenden Sie sich an den Sicherheitsbeauftragten Ihres Instituts ( für MPI-FKF oder für MPI-IS), um sich über diese Möglichkeit zu erkundigen.
  • Bitte wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten und/oder den Sicherheitsbeauftragten Ihres Instituts, wenn Sie gebeten werden, sich ein Büro zu teilen und ernsthafte Gründe haben, dies zur Zeit nicht zu tun.

Obwohl wir beschlossen haben, die Regeln angesichts der geringen Zahl an Neuinfektionen in unserer Region zu lockern, fordert Sie der Krisenstab auf, wenn möglich weiterhin die Eine-Person-pro-Büro-Regel zu befolgen, auch in Büros, die größer als 11 Quadratmeter sind. Seien Sie immer auf der sicheren Seite, um das Risiko einer Coronavirus-Übertragung zwischen unseren Mitarbeiter*innen zu minimieren.

Wie in Büros, die größer als 11 Quadratmeter sind, müssen auch in den Laboren die Mitarbeiter*innen mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt bleiben und zu jeder Zeit eine Alltagsmaske tragen. Bitte wenden Sie sich an den Sicherheitsbeauftragten Ihres Instituts ( für MPI-FKF oder für MPI-IS), wenn Sie herausfinden möchten, ob und wie Menschen mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern in einem Labor sicher zusammenarbeiten können.

Wir möchten Sie auch freundlich daran erinnern, sich regelmäßig und gründlich die Hände zu waschen, richtig zu husten oder zu niesen, zu Hause zu bleiben, wenn Sie sich krank fühlen, und alle anderen Hygienevorschriften anzuwenden, die von den Gesundheitsbehörden empfohlen werden und hier auf unseren Webseiten aufgeführt sind.

Wir werden die Situation vor Ort weiter beobachten und die Regeln für unseren Campus entsprechend anpassen, wenn es einen signifikanten Anstieg oder Rückgang der Prävalenz von COVID-19 in unserer Region gibt.

Der MPI-Krisenstab Stuttgart dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

23. Juni 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus tagte erneut am 18. Juni, um die aktuelle COVID-19 Situation zu besprechen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Ankündigungen:

  1. Wir freuen uns, dass die Aktivitäten auf dem Campus langsam, aber stetig wieder zunehmen konnten, wobei sich zu jedem Zeitpunkt maximal etwa 50% unserer Mitarbeiter*innen auf dem Campus aufhalten. Wie hier veröffentlicht, stehen alle Einrichtungen auf dem Campus wieder zur Verfügung, einschließlich des betriebsärztlichen Dienstes, der Bibliothek, des Service Chemische Synthese, der Elektronikwerkstatt, der Feinmechanischen Werkstatt, des Forscherbedarfslagers, der Glastechnik, der Kantine, des Tieftemperaturservice, der Zentralen Mechanischen Werkstatt, und der ZWE Robotik.
     
  2. Wir bitten nun alle Mitarbeiter*innen, wieder ein angemessenes zeitliches Verhältnis zwischen der Arbeit im Home-Office und der Arbeit auf dem Campus zu finden. Das Arbeiten von zu Hause wird nach wie vor unterstützt für Mitarbeiter*innen, die ihre Kinder betreuen müssen, für Personen, die einer Risikogruppe angehören, und für diejenigen, deren Arbeit effizient zu Hause erledigt werden kann. Ansonsten bitten wir Sie, Ihre tägliche Präsenz auf dem Campus in Absprache mit Ihrem/Ihrer Vorgesetzten nach und nach wieder zu steigern. Auf dem Campus bitten wir Sie, alle geltenden Vorschriften zu befolgen, die in früheren Ankündigungen aufgeführt sind, einschließlich der zuvor angekündigten Regeln für die Belegung von Büros und Labors.
     
  3. Wir haben beschlossen, die Regelungen für die Kantine anzupassen, um die Effizienz und Kapazität der Essensausgabe zu erhöhen und gleichzeitig den Kontakt zwischen den Mitarbeiter*innen auf ein Minimum zu beschränken.
    • Es werden zwei getrennte Warteschlangen gebildet: eine für das vegetarische Menü und eine zweite für das nicht-vegetarische Menü. Sie dürfen vorsichtig an den auf der Treppe wartenden Personen der jeweils anderen Warteschlange vorbeigehen.
    • Die großen runden Holztische in der Kantine bieten nun Platz für zwei Personen.
    • Die großen Steintische im Außenbereich bieten jetzt ebenfalls Platz für zwei Personen.
    • Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, müssen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten, auch wenn sie zusammen an einem großen Tisch sitzen.
    • An allen anderen kleineren Tischen im Innen- und Außenbereich ist nur eine Person erlaubt.
    • Alle anderen Regeln bleiben unverändert, einschließlich des Tragens einer Alltagsmaske, wenn nicht gegessen wird.
    • Die gourmet compagnie hat an der Kasse eine Spendendose in Form eines Sparschweins aufgestellt. Die meisten Mitarbeiter*innen in unserer Kantine erhalten aufgrund der durch die Pandemie bedingten Arbeitszeitverkürzung nur 60% ihres normalen Gehalts. Wenn Sie sich bei den Kantinen-Mitarbeiter*innen für ihren Service bedanken möchten, ziehen Sie bitte eine kleine Spende in Betracht, z. B. 5 bis 10% des Preises Ihrer Mahlzeit. Die Teilnahme ist freiwillig, und alle gesammelten Gelder gehen direkt an die Mitarbeiter*innen.
     
  4. Mit sofortiger Wirkung können wieder Meetings größerer Gruppen stattfinden, wenn die folgenden Regeln eingehalten werden.
    • Zunächst müssen die Organisatoren der Veranstaltung die folgenden Informationen bereitstellen: Titel und Kurzbeschreibung der geplanten Veranstaltung; Name und Kontaktdaten des/der Hauptorganisators/-in; Datum, Dauer und Ort der Veranstaltung; erwartete Anzahl interner und externer Teilnehmer*innen; ein erstes Hygienekonzept (Plan, wie die Risiken einer Virusübertragung während der Veranstaltung minimiert werden können); und eine Erklärung, in der Sie zustimmen, die Teilnahme an der Veranstaltung wie unten angegeben zu erfassen.
    • Sobald diese Informationen vollständig gesammelt wurden, müssen MPI-FKF- und VAD-Mitarbeiter*innen diese Informationen an Michael Eppard () senden, und MPI-IS- und IMW-Mitarbeiter*innen an Barbara Kettemann (). Sie können entweder auf Englisch oder Deutsch schreiben. Herr Eppard und Frau Kettemann werden dem/der Organisator*in der Veranstaltung helfen, festzustellen, ob ihre Pläne Anpassungen benötigen, um den Coronavirus-Bestimmungen Baden-Württembergs zu entsprechen.
    • Während des Meetings muss der/die Hauptorganisator*in eine Liste aller Teilnehmer*innen zusammen mit dem aktuellen Datum, der Anfangs- und Endzeit und dem Ort der Veranstaltung notieren. Der/die Organisator*in muss diese Liste vier Wochen lang aufbewahren und sie anschließend vernichten. Sie wird nur dann für die Rückverfolgung von Infektionen benötigt, wenn sich später herausstellt, dass eine*r der Teilnehmer*innen mit dem Coronavirus infiziert war.
    • Beim Betreten des Veranstaltungsraums und bei der Suche nach einem Sitzplatz müssen Sie eine Alltagsmaske tragen.
    • Jeder/jede Sitzungsteilnehmer*in muss stets einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu allen anderen Teilnehmer*innen einhalten.
    • Beispielsweise könnten bis zu etwa 50 Personen im großen Hörsaal 2D5 zusammenkommen, unter der Voraussetzung, dass zwischen Personen in der gleichen Reihe Plätze frei gelassen werden und nur jede zweite Sitzreihe belegt wird.
    • Falls vorhanden, sollten Fenster geöffnet werden, um den Raum während und nach der Sitzung zu lüften.
    • Falls gewünscht, dürfen Sie während der Veranstaltung Ihre Alltagsmaske abnehmen.
    • Wenn Sie die Veranstaltung verlassen, müssen Sie wieder eine Alltagsmaske tragen.
     
  5. Personen, die einen ruhigen Platz zum Arbeiten auf dem Campus benötigen, sollten die 14 Arbeitstische in unserer Bibliothek in Betracht ziehen. Sie befinden sich entlang der Fenster auf der unteren Ebene. Bitte beachten Sie die Coronavirus-Regeln der Bibliothek, die das Tragen einer Alltagsmaske vorsehen.
     
  6. Die offizielle deutsche Corona-Warn-App wurde kürzlich veröffentlicht. Die Corona-Warn-App ist kostenlos über den Apple App Store und den Google Play Store erhältlich und hilft, Infektionsketten von SARS-CoV-2 (das COVID-19 verursachen kann) in Deutschland nachzuvollziehen. Die App basiert auf Technologien mit einem dezentralen Ansatz und benachrichtigt die Nutzer, wenn sie mit SARS-CoV-2 infizierten Personen in Kontakt gekommen sein könnten. Transparenz ist der Schlüssel sowohl zum Schutz der App-Nutzer als auch zur Förderung der Akzeptanz. Der Einsatz dieser App wird vom Krisenstab empfohlen, ist aber völlig freiwillig. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der App:  https://www.coronawarn.app/de
     
  7. Das Robert Koch-Institut benennt nun wieder Risikogebiete für das neuartige Coronavirus. Die  Online-Liste der Risikogebiete wird regelmäßig aktualisiert und sollte von allen Personen konsultiert werden, die eine Reise oder die Aufnahme neuer Mitarbeiter*innen in Betracht ziehen. Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen sich einer obligatorischen 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Unser Campus-Besucherfragebogen wurde aktualisiert, um dieser Änderung Rechnung zu tragen, wobei die Risikogebiete auf der zweiten Seite aufgeführt sind. Personen, die aus dem Ausland einreisen, dürfen keinen Teil ihrer 14-tägigen Quarantäne im Gästehaus des Campus durchführen, da das Gästehaus Teil unseres Campus ist.
     
  8. Die Max-Planck-Gesellschaft verlangt derzeit von Personen, die eine Dienstreise ins Ausland unternehmen wollen, dass sie vor der Reise den zentralen Krisenstab der MPG um COVID-19-bezogene Reiseempfehlungen bitten. Der/die Reisende (oder eine Vertretung) ist dafür verantwortlich, diesen Rat per E-Mail an anzufordern. Die Antwort erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktages, und die erhaltenen Ratschläge sollten der/dem Genehmiger*in der Reise mitgeteilt werden, falls anwendbar. Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands erfordern derzeit keine besonderen Maßnahmen, die über das Standard-Reisegenehmigungsformular hinausgehen.

Der MPI-Krisenstab Stuttgart dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

15. Mai 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Ab Montag, dem 18. Mai öffnet unsere Campus-Kantine um 10.00 Uhr statt um 8.00 Uhr. Sie schließt wie gewohnt um 15.00 Uhr. Diese neuen Öffnungszeiten gelten bis auf weiteres.

Aufgrund der derzeit geringen Nachfrage wird es kein warmes Frühstück geben. Stattdessen werden belegte Brötchen angeboten.

Belegte Brötchen: ab 10:00 Uhr
Warmes Mittagessen: 11:30 - 13:30 Uhr

Außerdem ist die Kantine am Freitag, dem 22. Mai sowie Freitag, dem 12. Juni geschlossen. Aufgrund der Brückentage erwarten wir an diesen beiden Terminen nur wenige Mitarbeiter*innen auf dem Campus.

Diese Änderungen werden zu einem wirtschaftlicheren Betrieb der Kantine beitragen. Vielen Dank, dass Sie die Kantine weiterhin unterstützen.

 

7. Mai 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus trat gestern wieder zusammen, um die aktuelle COVID-19 Situation zu besprechen.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kantine auf dem Campus am Montag, den 11. Mai, wieder geöffnet wird. Wir freuen uns sehr, dass der Betreiber der Kantine, die Gourmet Compagnie, unserer Bitte nachkommt, wieder mit der Zubereitung und dem Servieren von Speisen zu beginnen. Die Wiedereröffnung der Kantine wird die Arbeit auf dem Campus erleichtern.

Die Kantine wird in einem neuen „Pandemie-Modus” betrieben, der zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen und des Kantinenpersonals konzipiert wurde. Dieser Plan für einen sicheren Betrieb wurde von Jörg Eisfeld (Sicherheitsbeauftragter des MPI-IS), Michael Wied (Sicherheitsbeauftragter des MPI-FKF) und Dr. Bernd Zehender (unser Campusarzt) ausgearbeitet und basiert auf allen Vorgaben des Infektionsschutzes.

Der Krisenstab hat folgende Regeln für die Kantine erlassen, die bis auf Weiteres gelten:

  1. Nur Personen mit einem „Max-Planck-Institut Stuttgart”-Ausweis dürfen in der Kantine essen. Externe Besucher*innen ohne Campusausweis dürfen den Kantinenbereich nicht betreten.
  2. Die Kantine ist sowohl zum Frühstück als auch zum Mittagessen geöffnet. Für beide Mahlzeiten gelten die gleichen Regeln.
  3. Sie müssen sich vor dem Besuch der Kantine die Hände nach den von den Gesundheitsbehörden empfohlenen Methoden waschen. In der Übersichtsleiste links auf der Startseite finden Sie Anleitungen, wie man sich richtig die Hände wäscht, und in allen Toiletten auf dem Campus sind entsprechende Anleitungen angebracht.
  4. Sie müssen einen einfachen Mund- und Nasenschutz (eine Alltags- oder Community-Maske) tragen, um die Kantine zu betreten. Falls Sie Ihre wiederverwendbare Maske vergessen haben, können Sie an den Empfangsschaltern H1 und H3 eine Einwegmaske erhalten. Die Mitarbeiter*innen der Kantine werden ebenfalls Alltagsmasken tragen.
  5. Überall in und um die Kantine herum müssen Sie einen Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen einhalten. Halten Sie diesen Abstand ein, egal, was Sie tun – auch beim Händewaschen, oder wenn Sie in einer Schlange warten.
  6. Überprüfen Sie den Saldo auf Ihrer Karte, bevor Sie die Kantine betreten, und stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend Guthaben auf der Karte haben, wenn Sie an der Kasse zahlen.
  7. Der Zugang und das Verlassen der Kantine wird im Einbahnstraßen-Verfahren organisiert. Sie können die Kantine ausschließlich über die Treppe betreten, die sich gegenüber dem Forscherbedarfslager befindet. Richtungspfeile und Abstandsmarkierungen auf der Treppe helfen Ihnen bei der Orientierung. Sie dürfen die Kantine nur über die Ausgangstreppe oder die Terrasse verlassen.
  8. Es dürfen sich nicht mehr als sechs Kunden gleichzeitig im Verkaufsbereich der Kantine aufhalten. Eine Person darf sich auf der Eingangstreppe befinden, bis zu vier Personen an den Essensausgaben und im Hauptbereich des Raumes, und höchstens eine Person, die an der Kasse bezahlt. Die maximale Personenzahl können Sie der Vor-Ort-Beschilderung entnehmen, und ein/e Mitarbeiter/in wird den Verkaufsbereich von 11.30 Uhr bis 14.00 Uhr überwachen, um allen zu helfen, diese Regel einzuhalten.
  9. Es werden durchsichtige Kunststoffscheiben installiert, um die Kunden besser vom Personal zu trennen, das hinter der Essensausgabe und an der Kasse arbeitet. Sie dürfen sich einem Cafeteria-Mitarbeiter nur dann in einer Entfernung von weniger als 2 Metern nähern, wenn zwischen Ihnen eine durchsichtige Kunststoffscheibe ist.
  10. Die Kantine wird etwa 100 warme Mittagessen pro Tag zubereiten und hofft, diese auch verkaufen zu können. Es wird ein vegetarisches und ein nicht-vegetarisches Mittagessen sowie ein vorportioniertes Frühstück am Morgen angeboten. Kalte Getränke und andere verpackte Artikel können wie gewohnt mitgenommen werden, und an der Kasse wird wie immer auch Kaffee erhältlich sein.
  11. Das Besteck wird mit einer Serviette umwickelt und vorverpackt. Das Essen wird auf normalen Tellern und Tabletts serviert, und wir haben um die Möglichkeit einer Einwegverpackung gebeten, damit Personen auf Wunsch allein in ihrem Büro bei geschlossener Tür essen können.
  12. Bezahlen Sie Ihr Essen mit dem Guthaben auf Ihrem Mitarbeiterausweis. Um den Kontakt mit dem Personal zu minimieren, können Sie nicht mehr mit Bargeld bezahlen.
  13. An jedem Tisch darf nur eine Person sitzen, unabhängig von der Tischgröße und unabhängig davon, ob es sich um einen Innen- oder einen Außentisch handelt. Um den erforderlichen Abstand zwischen Personen einzuhalten, werden die Kantinenstühle an geeigneten Stellen aufgestellt und dürfen nicht an andere Tische verschoben werden. Beachten Sie, dass auch Mitglieder desselben Haushalts an getrennten Tischen in der Kantine sitzen müssen.
  14. Selbstverständlich dürfen Sie Ihre Alltagsmaske beim Essen und Trinken abnehmen. Bitte setzen Sie sie wieder auf, sobald Sie mit dem Essen fertig sind.
  15. Bitte geben Sie Ihr Geschirr so wie bisher zurück. Mitarbeiter*innen, die auf der Terrasse essen, dürfen zur Geschirrrückgabe wieder in den Innenbereich kommen, müssen dabei aber eine Maske tragen und stets mindestens 2 Meter Abstand zu anderen halten.
  16. Bitte waschen Sie Ihre Hände kurz nach Verlassen des Kantinenbereichs.
  17. Die Handläufe der Kantinentreppen werden regelmäßig vom Reinigungspersonal desinfiziert. Die Tische in der Kantine werden einmal pro Tag gereinigt.

Wir freuen uns mit diesen umfangreichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz den Betrieb der Kantine wieder zu ermöglichen. Indem Sie Ihr Mittagessen in der Kantine einnehmen, wenn Sie auf dem Campus sind, können alle Mitarbeiter*innen dazu beitragen, dass die Kantine auch in diesem neuen Pandemie-Modus wirtschaftlich betrieben werden kann.

Der Campus-Krisenstab dankt Jörg Eisfeld, Michael Wied und Bernd Zehender für die Erarbeitung dieses Sicherheitsplans. Wir sind allen Mitwirkenden dankbar, dass unsere Kantine am Montag wieder öffnen kann!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Mitarbeit.

 

30. April 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich heute erneut, um die aktuelle COVID-19 Situation zu besprechen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Ankündigungen:

(i)   Die baden-württembergische Landesregierung hat seit dieser Woche eine Maskenpflicht eingeführt. Ab sofort ist das Tragen eines einfachen Mund- und Nasenschutzes (sogenannte „Alltagsmaske”) beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben. Sie können eine gekaufte Maske (wie die von uns verteilten wiederverwendbaren Masken), eine selbstgemachte Maske oder jede Art von Stoff über Nase und Mund tragen. Sie sollten auch in diesen Situationen mindestens zwei Meter von allen Personen außerhalb Ihres Haushalts Abstand halten.

(ii)   Die Gesundheit all unserer Mitarbeiter*innen hat bei sämtlichen Überlegungen des Krisenstabs nach wie vor oberste Priorität. Wir unterstützen das Ziel der Max-Planck-Gesellschaft, keinen erneuten Lock-Down aufgrund exponentiell steigender Infektionsraten zu riskieren. Daher gehen wir mit größter Vorsicht bei der Planung vor, wie wir Teile unserer Forschungsaktivitäten auf dem Campus im Laufe des Monats Mai schrittweise wieder hochfahren können.

(iii)   Wir bitten alle Mitarbeiter*innen, wann immer möglich weiter von zu Hause aus zu arbeiten. Eine Rückkehr aus dem Homeoffice soll derzeit nur erfolgen, soweit es betrieblich nötig ist, beispielsweise für eine unaufschiebbare Durchführung experimenteller Arbeiten. Aufgrund unserer Kenntnis der Anzahl der Personen, die unsere Gebäude betreten, sowie der Anzahl der Geräte, die sich täglich in unser WLAN-Netzwerk einwählen, erwarten wir, dass sich zu jedem Zeitpunkt weniger als 30% unseres gesamten Personals auf dem Campus aufhalten sollten.

(iv)   Wie bisher müssen Personen mit Kontakt zu einem möglichen Coronavirus-Fall oder mit Coronavirus-ähnlichen Symptomen zu Hause bleiben und ihre/n Vorgesetzte/n sowie die Kontaktperson des Instituts informieren. Nur gesunde Personen dürfen auf den Campus kommen.

(v)   Falls und wenn Sie auf den Campus kommen, erinnern wir Sie daran:

  • Halten Sie zu jeder Zeit mindestens zwei Meter Abstand zu allen anderen Personen.
  • Tragen Sie überall auf dem Campus, wo Sie andere Menschen treffen könnten, eine einfache Gesichtsmaske. (Neue Maskenvideos finden Sie in der linken Seitenleiste auf unserer Corona-Startseite).
  • Waschen Sie sich häufig die Hände mit der richtigen Technik.
  • Befolgen Sie unsere Campusregeln für die Belegung von Büros und Laboren (siehe unten).

(vi)   In einem Standard-Büro darf sich zu jeder Zeit nur eine Person aufhalten. Stimmen Sie sich mit Ihren Kollegen/Kolleginnen und Ihrem/r Vorgesetzten ab, um zu planen, wer welches Büro zu welcher Zeit benutzen darf.

(vii)   In Büros, die größer als 30 Quadratmeter sind, dürfen sich nur dann zwei Personen gleichzeitig aufhalten, wenn die beiden Personen zu jeder Zeit mindestens zwei Meter voneinander entfernt bleiben können. In diesem Fall sollten beide Personen eine Maske tragen und zur Belüftung sollte ein Fenster geöffnet sein. Messen Sie Ihr Büro aus und/oder lassen Sie sich die Größe von Ihrem/r Vorgesetzten oder unserem Sicherheitsbeauftragten bestätigen, bevor Sie es gleichzeitig mit einer weiteren Person benutzen.

(viii)   Wir erkennen an, dass zwei (oder mehr) Personen aus Sicherheits- und/oder betrieblichen Gründen gleichzeitig in einem Labor arbeiten müssen. Wie bei großen Büros müssen die Personen mindestens zwei Meter voneinander entfernt bleiben und jederzeit eine Alltagsmaske tragen. Bitte wenden Sie sich an den Sicherheitsbeauftragten Ihres Instituts (Michael Wied für MPI-FKF und Jörg Eisfeld für MPI-IS), wenn Sie feststellen möchten, ob und inwiefern mehr als eine Person in einem Labor eng, aber sicher zusammenarbeiten können, da unsere Labore sehr unterschiedlich sind.

(ix)   Das deutsche Auswärtige Amt hat seine weltweite Reisewarnung bis zum 15. Juni 2020 verlängert. Damit bleiben internationale Geschäftsreisen zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen. Auch Dienstreisen innerhalb Deutschlands sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

Der MPI-Krisenstab Stuttgart dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

16. April 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich heute erneut, um die aktuelle COVID-19 Situation zu diskutieren. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Ankündigungen:

(a)    Die derzeitigen Regelungen auf unserem Campus werden mindestens bis Sonntag, den 3. Mai, beibehalten. Dies beinhaltet:

  • Arbeiten von zu Hause wann immer möglich.
  • Dringende Empfehlung eine einfache Gesichtsmaske (sogenannte „Alltagsmaske”) zu tragen, wann immer Sie einer Person außerhalb Ihres Haushalts begegnen könnten.
  • Halten Sie, auch wenn Sie eine Maske tragen, einen Mindestabstand von 2 Metern zu allen Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben, ein.
  • Pro Büro darf sich nur eine Person aufhalten.
  • Vermeiden Sie persönliche Treffen: Halten Sie Besprechungen möglichst per Videokonferenz oder Telefon ab.
  • Häufiges Händewaschen gemäß den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden.

(b)   Wir gehen davon aus, dass der Betrieb auf dem Campus weit über die nächsten zwei Wochen hinaus durch die Coronavirus-Pandemie eingeschränkt sein wird. Es ist dennoch an der Zeit, darüber nachzudenken, wie wir nach dem 3. Mai unsere Aktivitäten auf dem Campus allmählich ausweiten können. Jede Abteilung, Gruppe, Einrichtung und jedes Team sollte Strategien zur allmählichen Wiederaufnahme von eingestellten Aktivitäten bei gleichzeitiger Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben entwickeln, und sich dabei zunächst auf ihre dringendsten und wichtigsten Aktivitäten auf dem Campus konzentrieren. Bitte beachten Sie, dass wir die sozialen Interaktionen nach dem 3. Mai nicht auf einen Schlag erhöhen können; alle Pläne müssen die 2-Meter-Abstands-Regel und die 1-Person-pro-Büro-Regel berücksichtigen.

(c)   Das RKI hat die Ausweisung von internationalen Risikogebieten am 10. April eingestellt. Stattdessen wird nun bei sämtlichen Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, unmittelbar nach der Einreise einer 14-tägigen Quarantäne angeordnet. Bitte beachten Sie außerdem, dass das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland (AA) eine weltweite Reisewarnung für nicht-notwendige Reisen außerhalb Deutschlands herausgegeben hat. Der Krisenstab erwartet von allen MitarbeiterInnen und Gästen auf dem Campus, dass sie diese Regeln befolgen. Dienstreisen ins Ausland sind weiterhin derzeit nicht gestattet.

(d)   Uns sind keine neuen bestätigten COVID-19-Fälle auf unserem Campus bekannt. Wie immer müssen Personen mit Kontakt zu einem möglichen Coronavirus-Fall oder mit Coronavirus-ähnlichen Symptomen zu Hause bleiben und Ihre/n Vorgesetzte/n sowie die Kontaktperson des Instituts informieren. Nur gesunde Personen dürfen auf den Campus kommen.

(e)   Um die Eindämmung künftiger Fälle zu erleichtern, bitten wir Sie, eine Liste sämtlicher Personen zu führen, mit denen Sie an jedem Tag auf dem Campus direkt in Kontakt waren. Wir halten uns dabei an die Definitionen des RKI und bitten Sie, sowohl Kontakte der Kategorie I (hohes Infektionsrisiko, definiert als Personen, mit denen Sie über mehrere Tage hinweg insgesamt mehr als 15 Minuten persönlichen („face-to-face”) Kontakt hatten) als auch Kontakte der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko, definiert als Personen, die sich mit Ihnen im selben Raum befanden, unabhängig von der Dauer) getrennt zu erfassen. Die zuständige Person Ihres Instituts wird Sie nur dann bitten, diese Liste mit beruflichen Kontakten weiterzugeben, wenn eine COVID-19-Infektion vermutet oder bestätigt wird.

(f)   Wir bitten autorisierte externe Besucher (z. B. Handwerker) auf dem Campus Ihre eigenen Alltagsmasken zu tragen. Besucher, die keine Maske haben, können an den Eingängen Heisenbergstr. 1 und Heisenbergstr. 3 eine Einwegmaske erhalten. Wir haben an diesen Standorten auch Spender für Händedesinfektionsmittel angebracht, möchten aber daran erinnern, dass Desinfizieren das ordnungsgemäße Händewaschen nicht ersetzt.

Der MPI-Krisenstab Stuttgart dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

6. April 2020

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich heute erneut, um über die aktuelle Situation bezüglich des Coronavirus (COVID-19) zu diskutieren. Wir möchten Ihnen die folgenden wichtigen Punkte mitteilen:

1.   Wir halten alle Mitarbeiter*innen auf dem Campus dazu an, einen einfachen Mund- und Nasenschutz zu tragen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Dieses Vorgehen entspricht den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Landeshauptstadt Stuttgart.

  • Sowohl wiederverwendbare Stoffmasken als auch Einwegmasken können verwendet werden.
  • Sie können solche Masken möglicherweise in einem örtlichen Geschäft oder online kaufen. Ein einfacher Weg eine solche Maske zu bekommen, ist, sie selbst zu basteln. Sie können hierfür zahlreiche Anleitungen online finden.
  • Wir haben Stoffmasken für unseren Campus bestellt; wir werden Ihnen mitteilen, sobald diese verfügbar sind.
  • Wir fordern Sie höflich dazu auf, eine einfache Maske zu tragen, wann immer Sie auf dem Campus auf eine andere Person treffen könnten, auch in den Fluren, Toiletten, Küchen und in Laboren, die Sie mit anderen teilen.
  • Wir halten Sie auch dazu an, auf Ihrem Weg zum und vom Campus durchgehend eine einfache Maske zu tragen, wann immer Sie einer anderen Person begegnen könnten.
  • Sie brauchen keine Maske zu tragen, wenn Sie allein bei geschlossener Tür in einem Büro arbeiten oder wenn Sie in Ihrem eigenen Auto fahren.
  • Zusammengefasst: das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung ist derzeit nicht vorgeschrieben, wird aber vom Krisenstab dringend empfohlen und könnte in Zukunft verbindlich werden.

2.   Das Tragen einer solchen Maske schützt Sie nicht vollständig davor, sich selbst oder andere Personen anzustecken. Daher ist es unerlässlich, dass Sie weiterhin alle weiteren Vorschriften auf dem Campus befolgen:

  • Halten Sie einen Mindestabstand von 2 Metern zu allen Personen, die nicht in Ihrem Haushalt wohnen.
  • Personen unterschiedlicher Haushalte dürfen nicht gleichzeitig in einem Büro sein.
  • Häufiges Händewaschen gemäß den von den Gesundheitsbehörden empfohlenen Techniken.
  • Zu Hause bleiben und Ihre/n Vorgesetzte/n sowie die Kontaktperson Ihres Instituts ( für MPI-FKF oder für MPI-IS) informieren, wenn Sie bei sich Coronavirus-ähnliche Symptome feststellen.
  • Bleiben Sie zu Hause und informieren Sie Ihre/n Vorgesetzte/n und die Kontaktperson Ihres Instituts, wenn Sie Kontakt mit jemandem hatten, bei dem COVID-19 bestätigt wurde.

3.   Das RKI hat vor kurzem die Liste der Coronavirus-Risikogebiete aktualisiert. Hier ist die aktuelle Liste, wobei die neuesten Einträge fett hervorgehoben sind:

  • Ägypten: gesamtes Land
  • Frankreich: gesamtes Land
  • Iran: gesamtes Land
  • Italien: gesamtes Land
  • Niederlande: gesamtes Land
  • Österreich: gesamtes Land
  • Schweiz: gesamtes Land
  • Spanien: gesamtes Land
  • Südkorea: Daegue, Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: gesamtes Land
  • Vereinigte Staaten: gesamtes Land

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Personen, die aus einem vom RKI bewerteten Risikogebiet zurückkehren, ab dem Zeitpunkt Ihrer Rückkehr 14 Tage lang von zu Hause aus arbeiten müssen und erst nach Ablauf dieser Zeit auf den Campus kommen dürfen.

Der Krisenstab des Stuttgarter Campus dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

31. März 2020

Der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich heute erneut, um über die aktuelle Situation bezüglich des Coronavirus (COVID-19) zu diskutieren. Wir möchten Ihnen die folgenden wichtigen Punkte mitteilen.

  • Es gab keine neuen bestätigten Fälle auf unserem Campus. Die Gesamtzahl der bestätigten Fälle bleibt somit bei zwei.
  • Unsere Mitarbeiter*innen arbeiten weiterhin hauptsächlich von zu Hause aus, nur eine kleine Anzahl an Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen kommen für wesentliche Aufgaben auf den Campus. Menschen, die über 59 Jahre alt sind, zur Risikogruppe gehören oder gesundheitliche Vorerkrankungen haben, werden besonders dazu angehalten, von zu Hause aus zu arbeiten. Wir gehen davon aus, dass wir mindestens bis Montag, den 13. April, wahrscheinlich aber bis Sonntag, den 19. April, in dieser Form weiterarbeiten werden. Sprechen Sie mit Ihrem/r Vorgesetzten, um zu erfahren, woran Sie von zu Hause aus arbeiten können.
  • Heute hat die Max-Planck-Gesellschaft neue Regeln zu „Social Distancing” für Menschen, die auf den Campus kommen, veröffentlicht. Sie beinhalten nicht nur, dass Sie sich immer mindestens zwei Meter von allen anderen Personen entfernt halten müssen, sondern auch, dass sich zu jeder Zeit maximal eine Person in einem Büroraum aufhalten darf. Bitte befolgen Sie diese Regeln genau.
  • Wenn Sie zum Institut kommen müssen, empfehlen wir Ihnen, private Verkehrsmittel zu benutzen, wie z. B. ein Auto oder Fahrrad. Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzen müssen, vermeiden Sie Stoßzeiten und überfüllte Abteile und halten Sie immer einen Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen ein. Waschen Sie bitte Ihre Hände, sobald Sie Ihr Ziel erreicht haben.
  • Präsident Stratmann hat vor Kurzem beschlossen, dass im April 2020 keine Geschäftsreisen ins Ausland stattfinden dürfen. Nun sollen außerdem Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands möglichst vermieden werden und können nur aus gutem Grund genehmigt werden.

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Ihnen allen für Ihre Geduld, Unterstützung und Ermutigung in dieser schwierigen Zeit zu danken. Ihre Zusammenarbeit hat es uns ermöglicht, den größten Teil unserer wissenschaftlichen, technischen und administrativen Tätigkeiten trotz der erheblichen Einschränkungen, denen unsere Welt ausgesetzt ist, fortzusetzen. Weiter so!

 

31. März 2020

Internationale Risikogebiete (RKI, 31.03.2020)

  • Ägypten: gesamtes Land
  • Frankreich: gesamtes Land
  • Iran: gesamtes Land
  • Italien: gesamtes Land
  • Österreich: gesamtes Land
  • Schweiz: Kantone Tessin, Waadt und Genf
  • Spanien: gesamtes Land
  • Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York and New Jersey

Besonders betroffene Gebiete in Deutschland ( RKI, 06.03.2020)

  • Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

 

27. März 2020

Internationale Risikogebiete (RKI, 27.03.2020)

  • Ägypten: gesamtes Land
  • Frankreich: Île-de-France und Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
  • Iran: gesamtes Land
  • Italien: gesamtes Land
  • Österreich: gesamtes Land
  • Schweiz: Kantone Tessin, Waadt und Genf
  • Spanien: Regionen Madrid, Navarra, La Rioja und Paìs Vasco
  • Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York and New Jersey

Besonders betroffene Gebiete in Deutschland ( RKI, 06.03.2020)

  • Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

 

25. März 2020

Internationale Risikogebiete (RKI, 25.03.2020)

  • Ägypten: gesamtes Land
  • Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
  • Iran: gesamtes Land
  • Italien: gesamtes Land
  • Österreich: Bundesland Tirol
  • Schweiz: Kantone Tessin, Waadt und Genf
  • Spanien: Regionen Madrid, Navarra, La Rioja und Paìs Vasco
  • Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York

Besonders betroffene Gebiete in Deutschland ( RKI, 06.03.2020)

  • Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

 

24. März 2020

Wir haben zwei bestätigte Fälle (Person A und B) einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2, das COVID-19 verursacht) bei FKF. Beide Personen gehören zur selben Abteilung.

  • Person A hatte erste Symptome am 12. März (Donnerstag Abend) und verließ am 13. März (Freitag) mit Symptomen den Campus. Person A wurde am 20. März getestet, erhielt am 23. März das positive Testergebnis und informierte umgehend Ihren Betreuer / Ihre Betreuerin.
  • Person B bekam Symptome am 14. März (Samstag). Sie war zuletzt am 12. März (Donnerstag) auf dem Campus. Person B wurde am 17. März getestet, erhielt das positive Testergebnis am 23. März und informierte ebenfalls umgehend Ihren Betreuer / Ihre Betreuerin.
  • Unmittelbar nach Bekanntwerden des positiven Ergebnisses am 23. März begannen alle Mitglieder dieser Abteilung von zu Hause aus zu arbeiten.
  • Person A nahm an den folgenden drei Seminaren ab 11.00 Uhr in Raum 4D2 teil:
  • Dienstag, 10. März; Mittwoch, 11. März; Donnerstag, 12. März. Mit Ausnahme dieser drei Seminare hatte Person A seit dem 10. März keinen engen Kontakt zu Kollegen*innen außerhalb ihrer Abteilung.
  • Personen, die am 10., 11. oder 12. März an einem dieser Seminare teilgenommen haben, müssen sich ab dem letzten Kontakt 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und Ihre(n) Vorgesetzte(n) informieren. informieren.
  • Person B hatte seit 12. März (Donnerstag) keinen engen Kontakt zu Kollegen*innen außerhalb ihrer Abteilung.
  • Wir haben heute Morgen das Gesundheitsamt kontaktiert, das uns bestätigt hat, dass wir in beiden Fällen angemessene Maßnahmen ergriffen haben und dass wir den Campus offen halten können.

Bitte bleiben Sie ruhig, praktizieren Sie bitte weiterhin „Social Distancing” und halten Sie die Hygienemaßnahmen ein.

 

23. März 2020

Viele arbeiten nun von zuhause, haben dazu auch noch Kinder zu betreuen und müssen sich um Angehörige kümmern, die zur Risikogruppe gehören und ihre eigenen vier Wände nicht mehr verlassen. Mentale Stabilität ist jetzt besonders wichtig. Sie können auf das im letzten Jahr etablierte Angebot Employee and Manager Assistance Program, kurz EMAP, jederzeit kostenfrei zugreifen, das Sie auch in diesen herausfordernden Tagen unterstützen kann. Dies gilt im Übrigen auch für Familienmitglieder, die im gleichen Haushalt leben.

Auch die körperliche Fitness sollte im Homeoffice nicht außer Acht gelassen werden. Die Präventive Sportmedizin und Sportkardiologie der TU München hat zehn einfache Tipps zu Bewegung, Entspannung und Verhalten zusammengestellt, die helfen können, trotz der Einschränkungen durch das Coronavirus fit zu bleiben.

 

21. März 2020

Internationale Risikogebiete (RKI, 21.03.2020)

  • Ägypten: gesamtes Land
  • in China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
  • in Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
  • Iran: gesamtes Land
  • Italien: gesamtes Land
  • in Österreich: Bundesland Tirol
  • in Spanien: Madrid
  • in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • in USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York

Besonders betroffene Gebiete in Deutschland ( RKI, 06.03.2020)

  • Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

 

20. März 2020

Das Kommunikationsteam des Campus-Krisenstabs hat beschlossen, die folgenden Punkte bekannt zu geben:

1.   Uns sind bislang keine bestätigten Coronavirus-Fälle auf unserem Stuttgarter Campus bekannt. Allerdings wurde kürzlich ein positiver Fall am Tübinger Standort des MPI-IS bestätigt. Die betroffene Person war jedoch nach der Infizierung nicht mehr auf den Campus gekommen. Daher hatten die Gesundheitsbehörden keine Maßnahmen empfohlen, die über die Benachrichtigung aller Kontakte hinausging – was auch geschehen ist.

2.   Wir möchten Sie freundlich daran erinnern, „Social Distancing“ einzuhalten und dass Personen mit Coronavirus-ähnlichen Symptomen zu Hause bleiben, Ihre(n) Vorgesetzte(n) informieren und Ihren Arzt oder eine Notaufnahme anrufen müssen. Nur gesunde Personen dürfen zu diesem Zeitpunkt auf den Campus kommen.

3.   Die häufigsten Symptome bei COVID-19-Fällen sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) Fieber, gefolgt von Husten, Atemnot, Muskel- und Gelenkschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, verstopfte Nase und Durchfall.

 

18. März 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich heute erneut, um über die aktuelle Situation bezüglich des Coronavirus (COVID-19) zu diskutieren. Wir möchten Ihnen die folgenden wichtigen Punkte mitteilen:

1.   Wir erinnern Sie freundlich daran, dass Personen mit Coronavirus-Symptomen (Husten, Fieber, Halsschmerzen, Atembeschwerden) zu Hause bleiben müssen, Ihre(n) Vorgesetzte(n) informieren und Ihren Arzt oder eine Notaufnahme anrufen müssen. Nur gesunde Personen, die keine Coronavirus-ähnlichen Symptome aufweisen, dürfen zum jetzigen Zeitpunkt auf den Campus kommen.

2.   Wir ermutigen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihre Arbeit so weit wie möglich von zu Hause aus (im „Home Office”) zu tätigen. Jede individuelle Situation ist anders; bitte wenden Sie sich an Ihre(n) Vorgesetzte(n), um zu erfahren, wie Sie im Home Office produktiv arbeiten können.

3.   Einige Projekte können möglicherweise nicht in der geplanten Förderperiode abgeschlossen werden, da die Coronavirus-Pandemie die meisten Forschungsfortschritte verlangsamt. Der Präsident und der Generalsekretär der Max-Planck-Gesellschaft haben kürzlich angekündigt, dass dem durch entsprechende Verlängerungsmöglichkeiten für Doktorand*innen und Postdoktorand*innen Rechnung getragen werden soll. Daher sollten Doktorand*innen und Postdocs zu diesem Zeitpunkt keinen vertraglich bedingten Leistungsdruck verspüren, um Fortschritte in ihrer Forschungsarbeit zu erzielen.

4.   Denken Sie bitte daran, sich vor dem Besuch unserer Campus-Kantine die Hände zu waschen, so wie es Gesundheitsbehörden empfehlen. Halten Sie in der Kantine und überall sonst auf dem Campus zu einer anderen Personen einen Mindestabstand von zwei Metern ein.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung dieser wichtigen Maßnahmen.

 

17. März 2020

Das Robert Koch-Institut hat heute das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung auf „hoch” eingestuft. Weiterhin ist die Strategie, Infektionsketten zu durchbrechen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Um dies zu gewährleisten treffen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen.

 

16. März 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich heute erneut, um über die aktuelle Situation bezüglich des Coronavirus (COVID-19) zu diskutieren. Wir möchten Ihnen die folgenden wichtigen Punkte mitteilen:

(i)   Wir freuen uns, dass viele von Ihnen teilweise oder ganz von zu Hause aus arbeiten. Wenn weniger Menschen physisch auf dem Campus sind, verringert sich das Risiko erheblich, dass Krankheiten von Mensch zu Mensch übertragen werden. Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Heimarbeit-Bemühungen unterstützen.

(ii)   Wir sind zuversichtlich, dass unser Campus ein sehr sicherer Arbeitsplatz bleibt. Wie wir bereits angekündigt haben:

  • Jede*r, die/der an einer Krankheit erkrankt ist, muss bis zur vollständigen Genesung zu Hause bleiben.
  • Jede*r, die/der mit einem möglichen Coronavirus-Fall in Kontakt gekommen ist, muss nach dem Kontakt 14 Tage zu Hause bleiben.
  • Jede*r, die/der sich in einer Coronavirus-Risikoregion aufgehalten hat (siehe Punkt vii unten für eine wichtige Aktualisierung), muss nach seiner Rückkehr 14 Tage zu Hause bleiben.
  • Wir kontrollieren sorgfältig den Zugang zu unseren Gebäuden, um diese gesunde und sichere Umgebung zu erhalten.

(iii)   Wir wiederholen unsere Bitte, sowohl auf dem Campus als auch im privaten Bereich „Social Distancing” einzuhalten. Das bedeutet, einen Abstand von mindestens 2 Meter zu einer anderen Person einzuhalten, die nicht zur unmittelbaren Familie gehört. Bitte seien Sie besonders rücksichtsvoll und halten Sie Abstand zu älteren Personen, die ein erhöhtes Risiko für diese Krankheit aufweisen. Insbesondere bitten wir Sie, Besprechungen nach Möglichkeit per Telefon oder Videokonferenz durchzuführen, auch wenn alle Beteiligten auf dem Campus anwesend sind. Waschen Sie sich häufig die Hände so wie es Gesundheitsbehörden empfehlen.

(iv)   Der Krisenstab hat erneut vereinbart, den Betrieb unseres Max-Planck-Campus weiterhin zu gewährleisten. Diese Entscheidung steht in völliger Übereinstimmung mit den Anweisungen, die Präsident Stratmann und Generalsekretär Willems am vergangenen Freitag an alle MPG-Direktoren geschickt haben. Sie ist auch im völligen Einklang mit der heutigen Ankündigung von Bundeskanzlerin Merkel. Wir planen, einen Übergang in den Notbetrieb nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn ein Coronavirus-Fall auf unserem Campus bestätigt wird (oder wenn das örtliche Gesundheitsamt, die Regierung oder die Max-Planck-Gesellschaft uns mitteilen, dass wir unseren Campus schließen müssen).

(v)   Bis jetzt wissen wir von keinem bestätigten Coronavirus-Fall auf unserem Campus. Wir sind uns jedoch bewusst, dass wir möglicherweise nicht über alle relevanten Informationen verfügen. Daher bitten wir Sie, sowohl Ihre(n) Vorgesetzte(n) als auch die von Ihrer Institution benannte Kontaktperson des Krisenstabs umgehend zu informieren, wenn Sie jemanden (einschließlich Ihrer selbst) kennen, bei dem der Verdacht oder eine Bestätigung vorliegt, am neuartigen Coronavirus erkrankt zu sein. Die benannten Kontaktpersonen des Krisenstabs sind folgende:

Alle Informationen, die Sie uns mitteilen, werden vom Krisenstab vertraulich behandelt und helfen uns, gute Entscheidungen für unseren Campus zu treffen.

(vi)   Viele Mitarbeiter*innen werden im kommenden Monat von zu Hause aus arbeiten müssen, weil Baden-Württemberg ab morgen, Dienstag, 17. März, bis mindestens Sonntag, 19. April, alle Schulen und Kindertagesstätten geschlossen hat (Korrektur der vorherigen Ankündigung). Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unsere Verwaltung, IT, Haustechnik/Hausdienste, Werkstätten und andere Support-Dienste während dieser Zeit nicht im normalen Betrieb arbeiten können. Sie werden ihr Bestes tun, um die laufenden Aktivitäten auf unserem Campus im Rahmen der derzeitigen Einschränkungen zu unterstützen. Bitte haben Sie Geduld und passen Sie Ihre Arbeitsabläufe an, um Wege zu finden, wie Sie in dieser schwierigen Zeit produktiv bleiben können.

(vii)   Das RKI hat kürzlich seine Liste der Coronavirus-Risikogebiete wie folgt erweitert:

  • Italien: gesamtes Land
  • Iran: gesamtes Land
  • in China: Provinz Hubei (einschließlich der Stadt Wuhan)
  • in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • in Frankreich: Region Grand Est (diese Region umfasst das Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
  • in Österreich: Bundesland Tirol
  • in Spanien: Madrid
  • In den Vereinigten Staaten: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York
  • Besonders betroffene Gebiete in Deutschland: Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

Wenn Sie in den vergangenen 14 Tagen aus einem dieser Risikogebiete zurückgekehrt sind, müssen Sie ab dem Datum Ihrer Rückkehr 14 Tage lang von zu Hause aus arbeiten und Ihre(n) Vorgesetzte(n) informieren. Wenn Sie während dieser 14 Tage Kontakt zu Personen hatten, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und unter Coronavirus-Symptomen (Husten, Fieber, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Schnupfen) leiden, konsultieren Sie vorab Ihren Arzt oder eine Notaufnahme telefonisch. Die für unsere Region gültigen Telefonnummern und Kontaktpersonen finden Sie unter „Hotlines” (links).

(viii)   Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, können Sie unserem gesamten Krisenstab eine E-Mail schicken an  .

(ix)   Sie können sich jederzeit mit einem Mitglied des Krisenstabs in Verbindung setzen, wenn Sie sich unwohl fühlen oder Fragen haben. Unsere aktiven Mitglieder sind:

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung dieser wichtigen Maßnahmen.

 

15. März 2020

Internationale Risikogebiete (RKI, 15.03.2020)

  • Italien: gesamtes Land
  • Iran: gesamtes Land
  • in China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
  • in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • in Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
  • in Österreich: Bundesland Tirol
  • in Spanien: Madrid
  • in USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York

Besonders betroffene Gebiete in Deutschland ( RKI, 15.03.2020)

  • Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

 

13. März 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich heute, um über die aktuelle Situation bezüglich des Coronavirus (COVID-19) zu diskutieren und zusätzliche Entscheidungen zu treffen. Der Krisenstab hat beschlossen, Sie über die unten aufgeführten Punkte und Entscheidungen zu informieren:

(a)    Bis jetzt gab es auf unserem Campus keinen bestätigten Coronavirus-Fall.

(b)   In unserer Region und darüber hinaus steigt die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen jedoch weiterhin rasch an. Wir ergreifen daher Maßnahmen, um die Infektionsketten zu durchbrechen und das Risiko einer unkontrollierten Ansteckung für Sie und Ihre Kolleg*innen zu verringern. Dieses Ziel erfordert, dass wir die Zahl der Personen auf unserem Campus so weit wie möglich reduzieren. Konkret haben MPG-Präsident Martin Stratmann und MPG-Generalsekretär Rüdiger Willems soeben folgende Botschaft an alle Direktoren versandt: „Vor diesem Hintergrund fordern wir alle Max-Planck-Institute auf, die Mitarbeitenden soweit wie möglich ins Homeoffice zu schicken. Dabei sollte der Begriff des Homeoffice weit ausgelegt werden und soweit wie möglich nicht an das Vorhandensein von IT-Equipment geknüpft werden.”

(c)   Die baden-württembergische Landesregierung hat heute beschlossen, alle Schulen und Kindertagesstätten ab Dienstag, 17. März, zu schließen. Diese Schließung wird mindestens bis Montag, 19. April, dem letzten Tag der Osterferien, andauern.

  • Wir sind uns bewusst, dass einige Mitarbeiter*innen während dieser Zeit zu Hause bleiben müssen, um sich um ihre Kinder zu kümmern.
  • Wir regen an, dass Mitarbeiter*innen, die von dieser Schulschließung betroffen sind, ihre*n Vorgesetzte*n informieren und um Erlaubnis bitten, von zu Hause aus zu arbeiten.
  • Wir regen an, dass alle Vorgesetzten, das Arbeiten von zu Hause aus nach Möglichkeit genehmigen.
  • Zu diesem Punkt erklärten Präsident Stratmann und Generalsekretär Willems, dass „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern, die deren Betreuung nicht anderweitig sicherstellen können und andererseits auch nicht Homeoffice-fähig sind (z. B. Werkstattmitarbeiter, technische Assistenz etc.), können nach Rücksprache mit ihrem/ihrer Vorgesetzten zunächst bis auf weiteres bezahlt freigestellt werden.”

(d)   Wie wir gestern in Punkt 5 unserer E-Mail angekündigt haben, muss jede*r Direktor*in und Forschungsgruppenleiter*in selbst entscheiden, ob er oder sie einem oder allen Teammitgliedern die Arbeit von zu Hause aus gestattet, und zwar auf der Grundlage der Situation des/der einzelnen Mitarbeiter*in, der Zusammensetzung ihres Teams, den Forschungsthemen und der Projekte, die aktuell umgesetzt werden, und aller anderen relevanten Faktoren. Mitarbeiter*innen mit Bedenken sollten mit ihrem/ihrer Vorgesetzten, den Mitgliedern des Krisenstabs oder dem zuständigen Betriebsrat sprechen, um Unterstützung zu erhalten.

(e)    Der Betrieb unseres Max-Planck-Campus ist weiterhin gewährleistet. Der Krisenstab hat bewusst beschlossen, zu diesem Zeitpunkt nicht in den Notbetrieb überzugehen. Wir beobachten die Situation ständig und werden schnell auf etwaige Veränderungen reagieren.

(f)   Um die Chance einer Krankheitsübertragung zu minimieren, bitten wir alle, Abstand zu anderen zu halten und Hygienemaßnahmen einzuhalten, egal ob Sie am Arbeitsplatz oder anderswo sind. Alle unkritischen persönlichen Seminare, persönlichen Treffen und Besuche von Gästen sollten verschoben oder abgesagt werden. So hat der Krisenstab heute beispielsweise beschlossen, unsere Sprach- und Sportkurse auf dem Campus bis auf weiteres abzusagen. Wie Präsident Stratmann und Generalsekretär Willems geschrieben haben: „Bitte beschränken Sie die sozialen Kontakte auf ein Minimum“. Tun Sie Ihr Bestes, um von anderen Menschen mindestens zwei Meter Abstand zu halten. Waschen Sie sich häufig die Hände und befolgen Sie die in unseren Toiletten ausgehängten Anweisungen, und berühren Sie so wenig wie möglich Ihr Gesicht. Benutzen Sie Taschentücher, einen Teil Ihrer Kleidung oder benutzen Sie andere Körperteile, um zu vermeiden, dass Sie mit Ihren Fingern Türgriffe und andere Oberflächen berühren, die möglicherweise schmutzig sind.

(g)   Um das Risiko weiter zu verringern, wird unsere Kantine auf dem Campus ab Montag, dem 16. März bis auf weiteres Lunchpakete, die Sie mitnehmen können, anstelle der üblichen Tellergerichte servieren. Sie müssen sich trotzdem die Hände waschen, bevor Sie in die Kantine betreten, um Ihr Lunchpaket auszusuchen und zu bezahlen, aber Sie können es problemlos überall essen. Während des Mittagessens, wie auch zu allen anderen Zeiten, empfehlen wir Ihnen, einen angemessenen Abstand zu anderen Menschen einzuhalten.

(h)   Da sich die Situation schnell ändern kann, bitten wir Sie, Ihre E-Mails zu lesen und/oder unsere Coronavirus-Website zu besuchen, bevor Sie zum Campus kommen. Alle angekündigten Regelungen, Hygienevorschläge, Reisebeschränkungen und Ähnliches können hier jederzeit einsehen.

Wir beobachten die Situation täglich und können diese Regelung in den kommenden Tagen oder Wochen weiter ausbauen. Danke, dass Sie unserem Campus helfen, diese schwierige Zeit gemeinsam zu bewältigen. 

 

12. März 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Krisenstab des Stuttgarter Max-Planck-Campus traf sich heute, um über die aktuelle Situation bezüglich des Coronavirus (COVID-19) zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen. Der Krisenstab hat beschlossen, Sie über die unten aufgeführten Punkte und Entscheidungen zu informieren:

1.   Das RKI hat kürzlich seine Liste der Coronavirus-Risikogebiete (11. März 2020) um eine Region in Frankreich erweitert. Die vollständige Liste der Risikogebiete lautet nun wie folgt:

  • Italien: gesamtes Land
  • Iran: gesamtes Land
  • in China: Provinz Hubei (einschließlich der Stadt Wuhan)
  • in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang): Gyeongsangbuk-do
  • in Frankreich: Region Grand Est (umfasst Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)

2.   Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, müssen Sie ab dem Datum Ihrer Rückkehr 14 Tage lang zu Hause bleiben und von dort aus arbeiten. Wenn Sie während dieser 14 Tage grippeähnliche Symptome (Husten, Fieber, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Schnupfen) bemerken, konsultieren Sie vorab Ihren Arzt oder eine Notaufnahme telefonisch. Die für unsere Region gültigen Telefonnummern und Ansprechpartner finden Sie unter „Hotlines” (links).

3.   Alle Personen, die mit einem bestätigten oder vermuteten Coronavirus-Patienten in Kontakt gekommen sind, müssen ab dem Zeitpunkt dieses Kontaktes 14 Tage lang von zu Hause aus arbeiten und ihren Vorgesetzten informieren. Wir halten uns an die Definition des RKI für Kontakt. Kurz gesagt, zu den Kontaktpersonen gehören Personen, die zwei Tage vor dem Auftreten der ersten Symptome mit einem bestätigten Fall von COVID-19 im selben Raum waren. Unsere Regeln gelten für alle Kontaktpersonen, unabhängig von der Kategorie (I, II oder III). Rufen Sie, wie oben beschrieben, Ihren Arzt oder eine Notaufnahme an, wenn Sie Coronavirus-ähnliche Symptome feststellen.

4.   Wer grippeähnliche Symptome (Husten, Fieber, Halsschmerzen, Atembeschwerden), aufweist, muss zu Hause bleiben, seinen Vorgesetzten informieren und seinen Arzt oder eine Notaufnahme anrufen.

5.   Direktor*innen und Forschungsgruppenleiter*innen können beschließen, ihre Mitarbeiter*innen zu ermutigen, zu fragen oder zu verlangen, dass sie aufgrund des Coronavirus von zu Hause aus arbeiten. Die Abteilungs- und Gruppenleiter*innen müssen diese Entscheidung individuell treffen, basierend auf der Zusammensetzung ihres Teams, den Forschungsthemen und anderen relevanten Faktoren. Mitarbeiter*innen mit Bedenken sollten mit ihrem Vorgesetzten, den Mitgliedern des Krisenstabs oder dem zuständigen Betriebsrat sprechen, um Unterstützung zu erhalten.

6.   Neue Mitarbeiter*innen, die während dieser Zeit ihre Arbeit auf dem Campus beginnen, werden zunächst als Besucher behandelt und müssen den Fragebogen über ihren Gesundheitszustand und ihre Reisen ausfüllen. Gastgeber*innen sollten dieses Formular im Voraus an neue Mitarbeiter*innen weitergeben; Sie können die aktuelle Version jederzeit  hier herunterladen.

7.   Bis jetzt gab es auf unserem Campus keinen bestätigten Coronavirus-Fall. Sollte sich ein Fall bestätigen, wird sich der Krisenstab unverzüglich zusammensetzen, um zu entscheiden, ob unser Campus in den Notbetrieb übergehen wird. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, wird der Zugang zu den Gebäuden des Campus während des Notbetriebs extrem eingeschränkt sein. Elektronische Kartenlesegeräte werden nicht funktionieren, und nur Personen, die auf unseren Notfall-Zugangslisten aufgeführt sind, werden die Gebäude betreten können, was nur durch eine Registrierung in der Heisenbergstraße 1 möglich sein wird.

8.   Im Interesse des Gemeinwohls unserer Gesellschaft fordern wir alle auf, Ruhe zu bewahren, diese Einschränkungen zu beachten, sich gegenseitig zu unterstützen und sich auf das vorzubereiten, was kommen könnte. Wie die New York Times berichtete, sagte Bundeskanzlerin Merkel am 11. März: „Das Wichtigste... ist, die Ausbreitung dieses Coronavirus zu verlangsamen, um Zeit zu gewinnen und zu verhindern, dass das Gesundheitssystem überlastet wird.”

Wir beobachten die Situation täglich und können diese Regelung in den kommenden Tagen oder Wochen weiter ausbauen.

 

11. März 2020

Internationale Risikogebiete (RKI, 11.03.2020)

  • Italien: gesamtes Land
  • Iran: gesamtes Land
  • in China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
  • in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • in Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)

 

10. März 2020

Das gesamte Land Italien und das gesamte Land Iran sind zu Risikoregionen geworden, wie das Robert Koch-Institut heute Morgen bekannt gab.

Wenn Sie in den letzten 14 Tagen aus Italien, dem Iran oder einem anderen Risikogebiet zurückgekehrt sind, bleiben Sie bitte für 14 Tage ab dem Datum Ihrer Rückkehr zu Hause und informieren Sie Ihren Vorgesetzten.

 

9. März 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Krisenstab des Stuttgarter MPI-Campus trifft sich regelmäßig, um über die aktuelle Situation mit dem Coronavirus (COVID-19) zu diskutieren und Entscheidungen zu treffen. Alle bereits angekündigten Regelungen sind weiterhin gültig.

Darüber hinaus hat der Krisenstab beschlossen, bis auf Weiteres die unten aufgeführten neuen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen:

 
  • Ab Dienstag, 10. März, 8.00 Uhr ist unser Campus und unsere Kantine für externe Personen geschlossen. Diese vorübergehende Maßnahme umfasst alle Bereiche einschließlich unserer Kantine und wird bis auf Weiteres andauern.
  • Ab Dienstag, dem 10. März 2020, müssen alle Besucher, die geschäftlich auf dem Campus zu tun haben, vor dem Betreten unserer Gebäude einen Fragebogen über ihren Gesundheitszustand und ihre Reisen ( pdf Download) ausfüllen. Der Fragebogen wird an beiden Haupteingängen in deutscher und englischer Sprache erhältlich sein und in Kürze auf unserer Webseite (siehe oben) veröffentlicht werden.
  • Ab Dienstag, dem 10. März 2020, können alle Mitarbeiter unsere Gebäude nur noch durch die Haupteingänge Heisenbergstraße 1 und Heisenbergstraße 3 oder durch Außentüren mit einem elektronischen Kartenlesegerät betreten. Alle anderen Türen werden verschlossen. Bitte zeigen Sie am Eingang Ihren Institutsausweis oder ein gültiges Ausweisdokument vor, um eintreten zu können.
  • Ab Dienstag, dem 10. März, ist der Raucherbereich bei der Küchenanlieferung geschlossen. Stattdessen ist das Rauchen in der Nähe des Eingangs Heisenbergstraße 1 erlaubt. Bitte benutzen Sie die dort aufgestellten Aschenbecher.
  • Das Blockieren von Außentüren (z. B. mit Holzkeilen) ist nicht erlaubt und kann personalrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Halten Sie keine Instituts-Türen offen.
 

Wir beobachten die Situation täglich und werden diese Regelungen in den kommenden Tagen oder Wochen möglicherweise weiter ausbauen.

 

28. Februar 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Institutsleitungen der beiden Max-Planck-Institute (MPI für Festkörperforschung und MPI für Intelligente Systeme) nehmen die rasche Verbreitung des Coronavirus sehr ernst und hat beschlossen Vorsichtsmaßnahmen anzupassen, um weiterhin alle Mitarbeiter*innen zu schützen. Wir beobachten die Situation täglich und behalten uns vor, die untenstehenden Regelungen in den nächsten Tagen oder Wochen zu erweitern.

Aktuell ist das Bereitstellen von prophylaktischen Hand-Desinfektionsmitteln im öffentlichen Bereich laut der aktuellen Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) nicht angezeigt. Wie Sie vielleicht wissen, ist das RKI die zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Bundesregierung im Bereich der Biomedizin, die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit in Deutschland zuständig ist.

Beschäftigte mit chronischen oder schweren Erkrankungen und Schwangere dürfen nach Absprache mit dem/der Vorgesetzte*n von zu Hause aus arbeiten.

Die folgenden Maßnahmen gelten für alle „Risikogebiete” laut der Webseite des RKI:

  • Ab sofort werden keine Dienstreisen in Risikogebiete genehmigt.
  • Wenn Sie sich zurzeit in einem Risikogebiet aufhalten und unser Institut besuchen wollen, verschieben Sie Ihre Reise bis auf Weiteres. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre*n Gastgeber*in am Institut.
  • Wir akzeptieren aktuell keine Besucher aus Risikogebieten in unserem Gästehaus.
  • Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, sollten Sie ab dem Datum Ihrer Rückkehr 14 Tage lang zu Hause bleiben und von dort aus arbeiten. Wenn Sie während dieser 14 Tage grippeähnliche Symptome (Husten, Fieber, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Schnupfen, etc.) bemerken, konsultieren Sie vorab Ihren Arzt oder eine Notaufnahme telefonisch. Die für unsere Region gültigen Telefonnummern und Ansprechpartner finden Sie unter „Hotlines”.
  • Wenn Sie Kontakt zu Personen hatten, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und unter Symptomen wie z. B. Husten, Fieber, Halsschmerzen, Atembeschwerden, Schnupfen, etc. leiden, konsultieren Sie vorab Ihren Arzt oder eine Notaufnahme telefonisch. Die für unsere Region gültigen Telefonnummern und Ansprechpartner finden Sie finden Sie unter „Hotlines”.  

Wenn Sie eine Veranstaltung auf dem Campus organisieren oder durchführen möchten, gelten die folgenden Richtlinien:

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrem/Ihrer Vorgesetzten, ob diese Veranstaltung wirklich notwendig ist oder ob sie verschoben werden kann.
  • Bis auf Weiteres sollten interne Veranstaltungen mit Kolleginnen und Kollegen unseres Campus nicht mehr als insgesamt 50 Teilnehmer umfassen.
  • Bis auf Weiteres sollten an Campus-Veranstaltungen nicht mehr als zehn externe Teilnehmer teilnehmen.
  • Die endgültige Entscheidung über die Durchführung einer Veranstaltung trifft der verantwortliche Direktor oder Gruppenleiter.

Sollten Sie während Ihrer Anwesenheit in den Instituten die oben beschriebenen Symptome entwickeln und der Risikogruppe angehören, gehen sie unmittelbar nach Hause unter Einhaltung der hygienischen Maßnahmen (siehe Webseite) und konsultieren Sie Ihren Arzt oder die dafür eingerichteten Stellen (siehe oben). Gehen Sie nicht zu unserem Betriebsarzt, um eine Ausbreitung des Virus hier auf dem Campus zu vermeiden.

Wir hoffen, dass wir unsere wertvollen und gesunden Mitarbeiter*innen mit diesen Maßnahmen schützen können.

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