Coronavirus-Bestimmungen auf dem Stuttgarter Max-Planck-Campus

Coronavirus-Bestimmungen auf dem Stuttgarter Max-Planck-Campus

 

letzte Aktualisierung: 24. März 2022

 

Die Zahl der Neuinfektionen mit Covid-19 ist nach wie vor sehr hoch und steigt derzeit stetig an. Dennoch haben sich die gesetzlichen Grundlagen für den Infektionsschutz am Arbeitsplatz sowie im privaten und öffentlichen Bereich seit dem vergangenen Wochenende geändert. Eine ganze Reihe von Beschränkungen wurde angepasst oder aufgehoben. Die Bundesregierung setzt nun verstärkt auf eigenverantwortliches und verantwortungsbewusstes Handeln. Seit Samstag, 19. März 2022, ist in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung in Kraft, die eine Übergangsphase des neuen Infektionsschutzgesetzes bis zum 2. April 2022 nutzt. Am 20. März 2022 ist die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft getreten, die bis zum 25. Mai 2022 befristet ist.

Die neuen Verordnungen bringen folgende Änderungen für die Corona-Regeln in unserem Institut mit sich:

1.              Arbeitgeber müssen nicht mehr den Impf- oder Genesenenstatus von Mitarbeiter:innen registrieren, (3G-Regelung am Arbeitsplatz). Das bedeutet, dass wir den 3G-Status nicht mehr überprüfen und der Zugang zu unserem Gebäude allen Mitarbeiter:innen ohne 3G-Nachweis gewährt wird.

Sollten Ihre Hauszugangskarte an der Tür nicht funktionieren, dann wenden Sie sich bitte an das Büro von Andreas Holzmüller in Tübingen, um die Sperre auf Ihrer Karte aufheben zu lassen. In Stuttgart bitten wir Sie, sich bei Problemen mit dem Gebäudezugang an Herrn Albrecht vom Schlüsseldienst zu wenden.

 

2.              Die Arbeit von zu Hause aus ist nicht mehr verpflichtend. Zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus ist es jedoch nach wie vor gegeben, betriebsbedingte Personenkontakte sowie die gleichzeitige Nutzung von Innenräumen durch mehrere Personen zu reduzieren, wofür das Arbeiten im Home-Office weiterhin einen wichtigen Beitrag leisten kann. Um das mobile Arbeiten auch nach dem Ende der Übergangsphase am 2. April zu ermöglichen, haben die Institutsleitung und der Betriebsrat kürzlich eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten abgeschlossen. Anträge auf mobiles Arbeiten können im Rahmen dieser Institutsvereinbarung gestellt werden (nur für MPI-IS). Bitte sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten.

 

3.              Bis zum 2. April ist bei Veranstaltungen mit mehr als 5 externen Teilnehmenden oder bei informellen Zusammenkünften die Vorlage eines Hygienekonzeptes weiterhin erforderlich und es gilt die 3G-Regelung. Für arbeitsbezogene interne Veranstaltungen ist die Vorlage eines Hygienekonzepts nicht erforderlich. Alle Kapazitätsbeschränkungen sind aufgehoben. Bei der Ausrichtung von Veranstaltungen bitten wir weiterhin darum, die Notwendigkeit von Vor-Ort-Treffen angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie sorgfältig zu prüfen.

Die folgenden Regeln bleiben bestehen:

- Mitarbeiter:innen und Gäste müssen weiterhin Masken tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zur nächsten Person in einem Raum nicht eingehalten werden kann. Die Räume sind regelmäßig zu lüften. Auch in Gemeinschaftsbereichen wie Fluren, Aufenthaltsräumen, Gemeinschaftsküchen, Toiletten und auf dem Weg zur Kantine gilt weithin die Maskenpflicht.

- Wir empfehlen das Tragen von FFP2-Masken anstelle von medizinischen Masken, wo immer dies möglich ist, aber Sie können sich auch für das Tragen einer medizinischenMaske entscheiden. FFP2-Masken sollten nicht länger als 75 Minuten am Stück getragen werden. Danach empfiehlt es sich, eine Pause von ca. 30 Minuten einzulegen oder auf eine medizinische Maske zu wechseln.

- Wir werden unseren Mitarbeiter:innen weiterhin zwei Selbsttests pro Woche sowie medizinische Masken zur Verfügung stellen.

- Bei der Teilnahme an externen Veranstaltungen (z. B. Konferenzen, Vorträgen usw.) und bei Dienstreisen wird allen Mitarbeiter:innen empfohlen, ihren Immunitätsstatus so hoch wie möglich zu halten (z. B. dreifach geimpft oder doppelt geimpft + geboostert).

- Wenn Sie Symptome haben, die denen von Covid-19 entsprechen, dürfen Sie nicht auf den Campus kommen.

- Sie müssen Ihre/-n Vorgesetzte*n und Linda Behringer (MPI-IS) und Michael Eppard (MPI-FKF) informieren, wenn Sie einen Corona-Schnelltest oder einen PCR-Test mit positivem Ergebnis haben.

 

 

 

 

 

 

     

     

     

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