FAQ
letzte Aktualisierung: 1. Dezember 2020
- Wie lauten die aktuellen Verhaltensregeln für den Stuttgarter Max-Planck-Campus?
- Welche Länder gelten als Risikogebiete?
- Ich kehre aus dem Ausland zurück. Darf ich den Campus betreten?
- Befindet sich der Max Planck Campus im Notbetrieb?
- Darf ich Dienstreisen unternehmen?
- Ich plane zurzeit ein wichtiges Experiment. Darf ich dafür mein Labor betreten?
- Muss ich einen Mundschutz auf dem Campus tragen?
- Wie lautet die Definition für einen "Kontakt" mit einem COVID-19 Patienten?
- Wie lautet die Definition für einen "möglichen Kontakt" mit einem COVID-19 Patienten?
- Was habe ich zu tun, wenn ich einen möglichen oder bestätigen Kontakt mit einer COVID-19 infizierten Person hatte?
- Muss ich mich in Quarantäne begeben, wenn ich Kontakt zu einer Person hatte, die direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte?
- Eine in meinem Haushalt lebende Person hatte einen möglichen Kontakt zu einem COVID-19 Fall. Muss ich mich in Quarantäne begeben?
- Wer gehört zur möglicherweise besonders betroffenen Risikogruppe?
- Ich habe leichte Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen). Darf ich weiterhin ins Institut kommen?
- Was sind die häufigsten Symptome einer COVID-19 Erkrankung?
- Was muss ich tun, wenn ich glaube an Covid-19 erkrankt zu sein?
➤ Wie lauten die aktuellen Verhaltensregeln für den Stuttgarter Max-Planck-Campus?
Hier die aktuellen Coronavirus-Bestimmungen auf dem Stuttgarter Max-Planck-Campus.
➤ Welche Länder gelten als Risikogebiete?
Aktuelle Informationen finden Sie unter: Risikogebiete (Robert Koch-Institut)
➤ Ich kehre aus dem Ausland zurück. Darf ich den Campus betreten?
Für Personen, die aus einem Risikogebiet (Robert Koch Institut) nach Deutschland einreisen, wird unmittelbar nach der Einreise eine 10-tägige Quarantäne angeordnet. Bitte informieren Sie ihre(n) Vorgesetzte(n) sowie die Kontaktperson ihres Instituts (Frank Gottschalk für MPI-FKF und Linda Behringer für MPI-IS).
Weitere Informationen finden Sie hier.
➤ Befindet sich der Max Planck Campus im Notbetrieb?
Nein. Unsere Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen arbeiten weiterhin hauptsächlich von zu Hause aus, nur eine kleine Anzahl an Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen kommt für wesentliche Aufgaben auf den Campus.
➤ Darf ich Dienstreisen unternehmen?
Geschäftsreisen sollten so weit wie möglich vermieden werden. Die Max-Planck-Gesellschaft verlangt derzeit von Personen, die eine notwendige Dienstreise ins Ausland unternehmen wollen, dass sie vor der Reise den zentralen Krisenstab der MPG um COVID-19-bezogene Reiseempfehlungen bitten. Der/die Reisende (oder eine Vertretung) ist dafür verantwortlich, diesen Rat per E-Mail an krisenstab@gv.mpg.de anzufordern. Die Antwort erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktages, und die erhaltenen Ratschläge sollten der/dem Genehmiger*in der Reise mitgeteilt werden, falls anwendbar. Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands erfordern derzeit keine besonderen Maßnahmen, die über das Standard-Reisegenehmigungsformular hinausgehen.
➤ Ich plane zurzeit ein wichtiges Experiment. Darf ich dafür mein Labor betreten?
Führen Sie so viele Arbeiten von zu Hause aus durch wie möglich. Für den Aufenthalt im Labor müssen die Arbeitssicherheitsvorschriften eingehalten werden. Sprechen Sie vorher mit ihrem Vorgesetzten / ihrer Vorgesetzten!
➤ Muss ich einen Mundschutz auf dem Campus tragen?
Seit dem 25. Januar 2021 ist es Pflicht, auf dem Campus entweder eine medizinische Maske („OP-Maske“) zu tragen oder eine FFP2-Maske, sollten Teammitglieder sehr nah beieinander arbeiten müssen und nicht immer die 1,5 m Abstandsregel einhalten können. In den meisten Situationen, in denen ein/e Mitarbeiter*in einem/r anderen auf dem Flur, im Aufenthaltsraum, oder auf dem Weg zur Toilette oder in die Kantine begegnet, reichen medizinische Masken aus. Wir bitten Sie daher, eine normale medizinische Maske zu tragen, und das Tragen von FFP2-Masken besonderen Situationen vorzubehalten, da deren Verwendung strengen Regeln unterliegt. Wenn Sie eng mit einer Kollegin / einem Kollegen zusammenarbeiten und das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich ist, müssen Sie Ihre Vorgesetzte / Ihren Vorgesetzten informieren und den Sicherheitsbeauftragten ihres Instituts konsultieren (Michael Wied für MPI-FKF oder Jörg Eisfeld für MPI-IS).
➤ Wie lautet die Definition für einen "Kontakt" mit einem COVID-19 Patienten?
Wenn Sie sich länger als 15 Minuten mit einer positiv getesteten Person in einem Abstand von unter 1,5 m befunden haben.
Mehr Informationen: Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (Robert Koch-Institut).
➤ Wie lautet die Definition für einen "möglichen Kontakt" mit einem COVID-19 Patienten?
Wenn Sie sich länger als 15 Minuten mit einer Person in einem Abstand von unter 1,5 m befunden haben, die Symptome einer Covid-19 Erkrankung zeigt und/oder noch auf eine Bestätigung durch einen Test wartet.
Mehr Informationen: Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (Robert Koch-Institut).
➤ Was habe ich zu tun, wenn ich einen möglichen oder bestätigen Kontakt mit einer COVID-19 infizierten Person hatte?
Personen, die mit einem möglichen Coronavirus-Fall in Kontakt gekommen sind, müssen nach dem Kontakt 10 Tage zu Hause bleiben und ihre(n) Vorgesetzte(n) sowie die Kontaktperson ihres Instituts ( Frank Gottschalk für MPI-FKF oder Linda Behringer für MPI-IS) informieren.
➤ Muss ich mich in Quarantäne begeben, wenn ich Kontakt zu einer Person hatte, die direkten Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte?
Nein. Der Kontakt eines Kontaktes muss sich nicht in Quarantäne begeben. Erst, wenn die entsprechende Person ebenfalls positiv getestet werden sollte.
➤ Eine in meinem Haushalt lebende Person hatte einen möglichen Kontakt zu einem COVID-19 Fall. Muss ich mich in Quarantäne begeben?
Ja. Sie sollten abwarten bis das Testergebnis der entsprechenden Person bekannt gegeben wurde und ihre(n) Vorgesetzte(n) sowie die Kontaktperson ihres Instituts ( Frank Gottschalk für MPI-FKF oder Linda Behringer für MPI-IS) informieren. Erst bei einem negativen Testergebnis dürfen Sie wieder den Campus betreten.
➤ Wer gehört zur möglichweise besonders betroffenen Risikogruppe?
Personen, die über 59 Jahre alt sind, zur Risikogruppe gehören oder gesundheitliche Vorerkrankungen haben.
Mehr Informationen: Informationen und Hilfestellungen für Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf (Robert Koch-Institut).
➤ Ich habe leichte Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Kopfschmerzen). Darf ich weiterhin ins Institut kommen?
Nein. Nur gesunde Personen dürfen zum jetzigen Zeitpunkt auf den Campus kommen.
Personen mit Coronavirus-ähnlichen-Symptomen (Fieber, gefolgt von Husten, Atemnot, Muskel- und Gelenkschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, verstopfte Nase, Durchfall oder Geruchs-/Geschmacksstörungen) müssen zu Hause bleiben, ihre(n) Vorgesetzte(n) sowie die Kontaktperson ihres Instituts ( Frank Gottschalk für MPI-FKF oder Linda Behringer für MPI-IS) informieren und ihren Arzt oder eine Notaufnahme anrufen.
➤ Was sind die häufigsten Symptome einer COVID-19 Erkrankung?
Die häufigsten Symptome bei COVID-19-Fällen sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) Fieber, gefolgt von Husten, Atemnot, Muskel- und Gelenkschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit, verstopfte Nase, Durchfall und Geruchs-/Geschmacksstörungen.
➤ Was muss ich tun, wenn ich glaube an Covid-19 erkrankt zu sein?
- Isolieren sie sich selbst.
- Kontaktieren Sie ihren Hausarzt per Telefon.
- Bei Beschwerden steht ihnen auch die bundesweite Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Deutschland (24 h, 7 Tage die Woche) unter 116117 zur Verfügung.
- In Notfällen (z. B. Atemnot) rufen Sie den Notruf 112.
- Informieren sie ihre(n) Vorgesetzte(n) sowie die Kontaktperson ihres Instituts (Frank Gottschalk für MPI-FKF oder Linda Behringer für MPI-IS).
➤ Die Fördermittel meines Projektes sind zeitlich begrenzt. Ist eine Verlängerung möglich?
Der Präsident und der Generalsekretär der Max-Planck-Gesellschaft haben kürzlich angekündigt, dass dem durch entsprechende Verlängerungsmöglichkeiten für Doktorand*innen und Postdoktorand*innen Rechnung getragen werden soll. Daher sollten Doktorand*innen und Postdocs zu diesem Zeitpunkt keinen vertraglich bedingten Leistungsdruck verspüren, um Fortschritte in ihrer Forschungsarbeit zu erzielen.