Corona-Regeln in Baden-Württemberg

 

letzte Aktualisierung: 12. Mai 2020

7. Mai 2020

Am Mittwoch, 7. Mai 2020, trafen sich die Regierungschefs der Bundesländer mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, um das weitere Vorgehen bei der COVID-19-Pandemie zu besprechen. Die baden-württembergische Landesregierung hat nun ein Maßnahmenpaket angekündigt, das schrittweise den Weg zurück zur Normalität ebnen soll. Wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass die Ausbreitung der Infektion unter Kontrolle gehalten wird. Wenn die regionalen Infektionsraten wieder ansteigen, müssen Kommunen und Länder die Einschränkungen des öffentlichen Lebens reaktivieren.

Um sicherzustellen, dass unser Campus ein sicherer Arbeitsplatz bleibt, bitten wir Sie um Ihre weitere Mitarbeit bei der Einhaltung sozialer Distanzierungs- und Sicherheitsmaßnahmen.

  • In Regionen oder Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner müssen Beschränkungen innerhalb von sieben Tagen umgesetzt werden.
  • Im Falle eines lokalisierten und klar definierbaren Auftretens einer Infektion, zum Beispiel in einem unserer Institute, gelten Einschränkungen nur für das betreffende Institut.

Lockerung der Beschränkungen

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Maßnahmen aufgelistet. Bitte beachten Sie, dass die derzeitigen Beschränkungen der sozialen Kontakte bis zum 5. Juni in Kraft bleiben, mit einer Ausnahme: Mitglieder zweier verschiedener Haushalte dürfen sich ab dem 11. Mai in öffentlichen Raum wieder treffen.

Mit sofortiger Wirkung

  • Schutzmasken sind im öffentlichen Nahverkehr und in allen Geschäften nach wie vor Pflicht
  • Alle Einzelhändler können jetzt öffnen, unabhängig von ihrer Größe
  • Einschränkungen für Zahnärzte wurden aufgehoben
  • Friseure haben wieder geöffnet

Ab 11. Mai

  • Besuchsregeln in Pflegeheimen und Krankenhäusern werden schrittweise gelockert
  • Freiluftsportanlagen für sportliche Aktivitäten ohne Körperkontakt können wieder in Betrieb genommen werden (z.B. Tennis, Golf, Bogenschießen usw.)
  • Musik- und Fahrschulen können (in begrenztem Umfang) geöffnet werden

Ab 18. Mai

  • Musik- und Fahrschulen können (in begrenztem Umfang) geöffnet werden
  • In Absprache mit den Betreibern können Kindertagesstätten mit einer maximalen Belegung von bis zu 50 Prozent eröffnet werden
  • Klassen der vierten Klasse werden an Grundschulen wieder geöffnet
  • Die Außenbereiche von Restaurants, Ferienwohnungen und Campingplätzen für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder anderen Mietunterkünften werden geöffnet

Nach Pfingsten (31. Mai)

  • Hotels werden für den Tourismus geöffnet
  • Vergnügungsparks, Turnhallen und Schwimmbäder (nur für Schwimmunterricht und -klassen) werden wieder eröffnet

Ab 15. Juni

  • Die Grundschulen sollen für die verbleibenden Klassen wieder geöffnet werden; die Klassen 1/3 und 2/4 wechseln sich wöchentlich ab
  • Die Sekundarschulen sollen für die verbleibenden Klassen wieder geöffnet werden; die Klassen 5/6, 7/8 und 9/10 wechseln sich wöchentlich ab.
Zur Redakteursansicht